Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg
WasserG Baden-Württemberg
Die AöW begrüßt die Regelungen in Bezug auf Aufgabenträger der Wasserversorgung (§ 44 BW WG-Entw) und Abwasserbeseitigung (§ 46 BW WG-Entw). Bereits im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist die Wasserversorgung als … weiterlesen …