Die AöW weist darauf hin, dass durch den Richtlinienvorschlag in die bisherigen Strukturen der öffentlichen Wasserwirtschaft eingegriffen wird, insbesondere wegen der Benachteiligung von Einrichtungen in öffentlicher Hand, die als Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission gelten, während für gleiche private Einrichtungen eine Ausnahme gilt. Unsere Argumente können Sie aus dem beigefügten AöW-Schreiben entnehmen.

AöW-Stellungnahme zum NIS 2-Richtlinien-Vorschlag
AöW zum Beschluss des Bundeskabinetts über die Nationale Wasserstrategie
Berlin. Das Bundeskabinett hat heute die Nationale Wasserstrategie beschlossen. AöW-Präsident Prof. Scheuer erklärte: „Wir begrüßen ausdrücklich die heute beschlossene Nationale Wasserstrategie der Bundesregierung. Sie ist umfassend und erfasst sämtliche Aspekte, die für die Sicherstellung unseres Wassers relevant sind. Es hängt nun vor allem von der (politischen) Verbindlichkeit, rechtszeitige Anpassungen und Dynamik der Nationalen Wasserstrategie ab. Die AöW wird ausdrücklich im Sinne einer gemeinwohlorientierten öffentlichen Wasserwirtschaft die Nationale Wasserstrategie unterstützen und sich für die Erreichung der Ziele einsetzen.“
AöW-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser
Die AöW begrüßt die Initiative der EU-Kommission für eine Neufassung der kommunalen Abwasserrichtlinie und unterstützt zuvorderst die Ziele des Vorschlags, den Gewässerschutz zu verbessern und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erreichen. Der Regelungsbereich betrifft nach EU-Recht den Bereich der „Dienstleistungen im allgemeinem (wirtschaftlichen) Interesse“ – in Deutschland die „kommunale Daseinsvorsorge“ – und hat die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Bezahlbarkeit für Alle im Fokus. Vor diesem Hintergrund hat sich die AöW positioniert.