Stellungnahme

AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung

EEG

Im Entwurf die Erhebung der EEG-Umlage auf sog. „Bestandsanlagen“, die ab dem 1. Januar 2018 modernisiert werden (§ 61e EEG-Entwurf). Die AöW fordert, die Streichung des § 61e EEG-Entwurf. Zumindest ist eine Ausnahme für gemeinwohlorientierte öffentliche Unternehmen in der Wasserwirtschaft zu schaffen.