Wir begrüßen ausdrücklich, dass Trinkwasserversorgungsinfrastrukturen bereits in der Definition über das „öffentliche Versorgungsnetz“ ausgenommen werden. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die öffentlichen Abwasserinfrastrukturen ebenfalls aus dem Kreis der zur Transparenz-und Mitnutzungsansprüche Verpflichteten herausgenommen werden müssen.
AöW zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
DigiNetzG
AöW-Stellungnahme: BMEL Zukunftsprogramm Pflanzenschutz
Die AöW begrüßt das Ideenpapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Zukunftsprogramm Pflanzenschutz und das erklärte Reduktionsziel von Pestiziden um 50 %. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Maßnahmen zur ehrgeizigen Reduzierung chemischer Pestizide umgesetzt werden und die Folgekosten von Pestiziden internalisiert werden. Die AöW fordert insbesondere in Wasserschutzgebieten eine verstärkte Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes, um die Trinkwasserressourcen vor Einträgen zu schützen. Zudem wird ein transparentes Monitoring der Pestizidanwendung und -verbreitung sowie der Auswirkungen gefordert.
AöW-Stellungnahme zum Entwurf Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Die im Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes getroffene Festlegung von Wasserstoff als überragendes öffentliches Interesse birgt potenzielle Risiken für die öffentliche Wasserversorgung. Die öffentliche Wasserversorgung darf nicht durch den im Entwurf gewünschten Wasserstoffhochlauf beeinträchtigt werden. Die AöW fordert hierfür eine entsprechende ausdrückliche Klarstellung in § 4 WassBG. Nur so kann die öffentliche Wasserversorgung gewährleistet und Nutzungskonkurrenzen frühzeitig vermieden werden.