Die AöW ist der Ansicht, dass jede Verwertungsart bei fachgerechter Durchführung ihre Berechtigung hat und so wie sie bisher auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst gewachsen und strukturiert ist, sinnvoll ist. Die sichere und nachhaltige Entsorgung im Sinne einer „hochwertigen Verwertung“ der Klärschlämme hat für unsere Mitglieder bereits heute Priorität. Politische Zielvorstellungen jedoch müssen bei der Umsetzung in Gesetzesregelungen den realistischen Umsetzungsmöglichkeiten gerecht werden. Unserer Ansicht nach muss das Thema auch stärker ganzheitlich bzw. kohärent im Kontext des Wasserkreislaufs und der Kreislaufwirtschaft betrachtet werden.
AöW zum Referentenentwurf Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung
Klärschlammverordnung
AöW-Stellungnahme: BMEL Zukunftsprogramm Pflanzenschutz
Die AöW begrüßt das Ideenpapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Zukunftsprogramm Pflanzenschutz und das erklärte Reduktionsziel von Pestiziden um 50 %. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Maßnahmen zur ehrgeizigen Reduzierung chemischer Pestizide umgesetzt werden und die Folgekosten von Pestiziden internalisiert werden. Die AöW fordert insbesondere in Wasserschutzgebieten eine verstärkte Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes, um die Trinkwasserressourcen vor Einträgen zu schützen. Zudem wird ein transparentes Monitoring der Pestizidanwendung und -verbreitung sowie der Auswirkungen gefordert.
AöW-Stellungnahme zum Entwurf Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Die im Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes getroffene Festlegung von Wasserstoff als überragendes öffentliches Interesse birgt potenzielle Risiken für die öffentliche Wasserversorgung. Die öffentliche Wasserversorgung darf nicht durch den im Entwurf gewünschten Wasserstoffhochlauf beeinträchtigt werden. Die AöW fordert hierfür eine entsprechende ausdrückliche Klarstellung in § 4 WassBG. Nur so kann die öffentliche Wasserversorgung gewährleistet und Nutzungskonkurrenzen frühzeitig vermieden werden.