Die AöW ist der Ansicht, dass jede Verwertungsart bei fachgerechter Durchführung ihre Berechtigung hat und so wie sie bisher auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst gewachsen und strukturiert ist, sinnvoll ist. Die sichere und nachhaltige Entsorgung im Sinne einer „hochwertigen Verwertung“ der Klärschlämme hat für unsere Mitglieder bereits heute Priorität. Politische Zielvorstellungen jedoch müssen bei der Umsetzung in Gesetzesregelungen den realistischen Umsetzungsmöglichkeiten gerecht werden. Unserer Ansicht nach muss das Thema auch stärker ganzheitlich bzw. kohärent im Kontext des Wasserkreislaufs und der Kreislaufwirtschaft betrachtet werden.

AöW zum Referentenentwurf Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung
Klärschlammverordnung
AöW-Stellungnahme zum Wasserstoffhochlauf
Im Rahmen der Verbändeanhörung des BMWE zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft hat die AöW ihre Stellungnahme eingereicht.
Die AöW äußert rechtliche Hinweise zur geplanten Regelung des „überragenden öffentlichen Interesses“, insbesondere im Hinblick auf wasserwirtschaftliche Belange sowie Aspekte der Genehmigungspraxis. (Foto: iStock/audioundwerbung)
„Wir brauchen wieder ein Bewusstsein dafür, dass Wasser nicht unbegrenzt verfügbar ist“
Interview mit AöW-Geschäftsführer Dr. Durmus Ünlü
Jeden Tag verbraucht ein Mensch in Deutschland durchschnittlich 126 Liter Trinkwasser – für Körperpflege, Kochen, Trinken, Wäschewaschen oder die Toilettenspülung. Rechnet man die Menge hinzu, die etwa für die Lebensmittelproduktion genutzt wird, sind es sogar mehr als 7.000 Liter. Damit angesichts der Klimakrise auch künftig das frische Nass aus dem Hahn fließt, empfiehlt Durmuş Ünlü einen sorgsamen Umgang mit der knappen Ressource. (DNR vom 21.07.2025)