Durch eine Klarstellung im GWB wird dieTrennung zwischen den öffentlichen Strukturen mit öffentlich-rechtlichen Regelungen und dem privat-rechtlichen Bereich, die durch kartellrechtliche Verfahren im Wasserbereich in Frage gestellt wurde, wieder rechtssicher erreicht. Der AöW ist es wichtig, die vorrangige Zuordnung der Wasserversorgung in die kommunalen Strukturen, darunter gehört auch die Satzungshoheit über Gebühren, weiterhin beizubehalten und zu respektieren.
Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
GWB
Kommunalabwasserrichtlinie und Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert Verlässlichkeit
Anlässlich der Resolution des Europäischen Parlaments zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie warnt die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) vor neuen Unsicherheiten für Kommunen und öffentliche Unternehmen. Mit Blick auf den UN-Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni fordert die AöW verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit für Investitionen und eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips bei der Finanzierung der vierten Reinigungsstufe.
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AöW-Stellungnahme zur Umsetzung der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung ab 2029
Die AöW hat eine Stellungnahme zur Umsetzung der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung ab dem Jahr 2029 abgegeben. Sie stellt fest, dass die Annahmen zur technologischen Verfügbarkeit sich nicht erfüllt haben. Die Frist 2029 ist deshalb nicht realistisch. Die AöW spricht sich gegen einen Fonds zulasten der Gebührenzahlenden aus. Gefordert werden ein an der technischen Reife bzw. am Stand marktreifer Verfahren orientierter Übergang, staatliche Förderung, verlässliche Absatzmärkte, Abbau regulatorischer Hemmnisse sowie eine rechtliche Klarstellung zur Gebührenfähigkeit von Investitionen und Investitionssicherheit. (Fotoquelle: iStock/John Kevin)