Die AöW als Interessenvertretung der öffentlichen, kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft und damit auch der Abwasserbeseitigungsbetriebe fordert deshalb, Klärgas und Klärschlamm weiterhin in der Steuerbefreiung zu belassen und die oben vorgeschlagene Änderung aufzunehmen. Wir befürchten ansonsten eine Auswirkung auf die Abwassergebühren und eine finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger.
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Änderung des Energiesteuergesetzes, Abschaffung der Steuerbefreiungen für die energetische Verwendung von Kläsgas und Klärschlamm
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