Vorrang für Trinkwasser

Der Zugang zu sauberem Wasser ist lebensnotwendig und die Sicherung dieses Zuganges eine Kernaufgabe staatlicher Daseinsvorsorge. 99 % der deutschen Bevölkerung sind an eine öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen.  Trinkwasser wird in Deutschland vorwiegend aus Grundwasser gewonnen. Eine weitere wichtige Quelle sind Oberflächengewässer wie Talsperren und Seen sowie durch Anreicherung oder Uferfiltration gewonnenes Grundwasser. Für einen kleineren Teil des Trinkwassers nutzen die Wasserversorger Quellwasser.

Trinkwasser ist ein Schatz der Natur, den es zu bewahren und vor schädlichen Einflüssen zu schützen gilt. Damit die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft flächendeckend mit sicherem und sauberem Trinkwasser zum günstigen Preis versorgt werden können, ist es das Ziel, dass in der Regel naturnahe Verfahren für die Wasseraufbereitung ausreichen.

In einem dicht besiedelten und intensiv landwirtschaftlich und industriell genutzten Land wie Deutschland, sind die Trinkwasserressourcen diversen Gefährdungen ausgesetzt: Siedlungen, Verkehr, Gewerbe, Bergbau, Energie und nicht zuletzt die Landwirtschaft haben negative Auswirkungen auf die Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Die zunehmende Flächenversiegelung verringert die Versickerung und damit die Grundwasserneubildung.

Die verschiedenen Bodenschichten wirken als Filter und bieten so dem Grundwasser einen natürlichen Schutz vor diesen Einwirkungen. Um dieses natürliche Schutzpotential zu erhalten bzw. mangelnde Schutzwirkung auszugleichen ist es wichtig, Bodeneingriffe zu vermeiden. Die Techniken des Fracking , CCS und der Laugenversenkung dürfen deshalb aus Vorsorgegründen zum Schutz unseres Grundwassers nicht angewendet werden.

Zudem gilt es, den Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden aus der Landwirtschaft dringend zu reduzieren.

AKTUELLE BEITRÄGE ZUM THEMA

AöW-Stellungnahme zum Entwurf Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

Die im Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes getroffene Festlegung von Wasserstoff als überragendes öffentliches Interesse birgt potenzielle Risiken für die öffentliche Wasserversorgung. Die öffentliche Wasserversorgung darf nicht durch den im Entwurf gewünschten Wasserstoffhochlauf beeinträchtigt werden. Die AöW fordert hierfür eine entsprechende ausdrückliche Klarstellung in § 4 WassBG. Nur so kann die öffentliche Wasserversorgung gewährleistet und Nutzungskonkurrenzen frühzeitig vermieden werden.

AöW-Pressemitteilung zum Weltwassertag am 22. März 2024

Berlin. „Wasser für Frieden“, so lautet das Motto des diesjährigen Weltwassertages. Dazu erklärt die Präsidentin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW):
„Das Thema ist aktueller denn je. Gerade in den Kriegen und Konflikten, die uns beschäftigen, erleben wir, dass zuerst und gezielt die Infrastruktur der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung angegriffen wird – ein Angriff auf die elementarsten Bedürfnisse der Menschen. Wasser ist ein Menschenrecht und jeder gezielte und vorsätzliche Angriff darauf muss als Kriegsverbrechen geahndet werden.

Trinkbrunnen-Kampagne zur EURO 2024: Bundesweite Kampagne gestartet

Unter dem Motto „EURO 2024 nachhaltig: ein Spiel – ein Trinkbrunnen“ startet der Verein a tip: tap e. V. eine vom Bundesumweltministerium (BMUV) geförderte Kampagne zur Steigerung der Bekanntheit von Trinkbrunnen. Die AöW unterstützt die Kampagne. Das Projekt sieht den Bau von 51 neuen Trinkbrunnen im ganzen Bundesgebiet vor.