AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf Hochwasserschutzgesetz III

Am 4. November 2024 reichte die AöW in der Verbändeanhörung ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf ein. Vorrangige Themen der AöW sind die Finanzierung, die Notwendigkeit eines bundesweit abgesicherten Finanzierungsmodells und rechtssicherer Strukturen, sowie die Beschleunigung und Priorisierung von Vorhaben.

Die AöW forderte eine ausdrückliche Einstufung von Hochwasser- und Starkregenschutz als überragend öffentliches Interesse. Kritisch wurde die uneinheitliche Definition von Starkregen und Hochwasser, die Vielzahl der Ausnahmeregelungen in § 78 Abs. 2 WHG sowie die Belastung durch zusätzliche Informationspflichten gesehen.