Wie auch die AöW bereits mehrfach geäußert hat, bestehen vielfältige Energiepotenzialefür die öffentlichen Abwasserbetriebe. Zur „optimalen“ Nutzung sämtlicher Energiepotenziale im Bereich der Abwasserbehandlung müssen allerdings weitere konkrete Bedingungen bestehen. Faktoren hierfür sind tatsächliche Gegebenheiten, Wirtschaftlichkeit (bestehende Anlagengröße, Nutzerstruktur, Nutzungsverhalten etc.) und aber auch rechtliche Rahmenbedingungen, die zur Hebung der Energiepotenziale in der Abwasserwirtschaft Anreize setzen sollten. Im Rahmen der AbwasserV sollte deshalb die Berücksichtigung und Abwägung vom technisch, wirtschaftlich und rechtlich Möglichen im Einzelfall ausdrücklich erwähnt werden.

Entwurf (Stand 19.07.2013) zur Änderung der Abwasserverordnung, des Abwasserabgabengesetzes und der Rohrfernleitungsverordnung
Abwasserverordnung
AöW veröffentlicht Stellungnahme zum Referentenentwurf der Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV)
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) hat als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland zum Referentenentwurf der Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds – Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV) Stellung genommen. (Fotoquelle: Wasserverband Eifel-Rur)
AöW-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser
Die AöW begrüßt die Initiative der EU-Kommission für eine Neufassung der kommunalen Abwasserrichtlinie und unterstützt zuvorderst die Ziele des Vorschlags, den Gewässerschutz zu verbessern und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erreichen. Der Regelungsbereich betrifft nach EU-Recht den Bereich der „Dienstleistungen im allgemeinem (wirtschaftlichen) Interesse“ – in Deutschland die „kommunale Daseinsvorsorge“ – und hat die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Bezahlbarkeit für Alle im Fokus. Vor diesem Hintergrund hat sich die AöW positioniert.