Wie auch die AöW bereits mehrfach geäußert hat, bestehen vielfältige Energiepotenzialefür die öffentlichen Abwasserbetriebe. Zur „optimalen“ Nutzung sämtlicher Energiepotenziale im Bereich der Abwasserbehandlung müssen allerdings weitere konkrete Bedingungen bestehen. Faktoren hierfür sind tatsächliche Gegebenheiten, Wirtschaftlichkeit (bestehende Anlagengröße, Nutzerstruktur, Nutzungsverhalten etc.) und aber auch rechtliche Rahmenbedingungen, die zur Hebung der Energiepotenziale in der Abwasserwirtschaft Anreize setzen sollten. Im Rahmen der AbwasserV sollte deshalb die Berücksichtigung und Abwägung vom technisch, wirtschaftlich und rechtlich Möglichen im Einzelfall ausdrücklich erwähnt werden.
Entwurf (Stand 19.07.2013) zur Änderung der Abwasserverordnung, des Abwasserabgabengesetzes und der Rohrfernleitungsverordnung
Abwasserverordnung
AöW-Position: Anpassung der Überwachungsmethodik an europäische Standards
Die AöW hat am 10.12.2024 bekräftigt, den deutschen Sonderweg der qualifizierten Stichprobe schrittweise an europäische Standards anzupassen. Ziel ist eine nachhaltige und effiziente Überwachung, die sowohl den Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (AbwRL) entspricht als auch Betreiber entlastet. Bereits die Stellungnahme der Verbände vom 07.06.2024 forderte die Abschaffung der qualifizierten Stichprobe/2h-Mischprobe zugunsten eines zukunftsorientierten Ansatzes. Durch eine Angleichung können Effizienz und Transparenz europaweit gestärkt und die Anlagenleistung gerecht bewertet werden. Die AöW unterstützt daher ausdrücklich die Fortführung der Diskussionen.
EU-Richtlinie über kommunales Abwasser beschlossen
AöW-Pressemitteilung vom 06.11.2024
Der EU-Ministerrat hat die neue EU-Richtlinie zur kommunalen Abwasserbehandlung verabschiedet. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) wertet dies als bedeutenden Fortschritt für die Anpassung der öffentlichen Abwasserwirtschaft an aktuelle und zukünftige Herausforderung.