Wie auch die AöW bereits mehrfach geäußert hat, bestehen vielfältige Energiepotenzialefür die öffentlichen Abwasserbetriebe. Zur „optimalen“ Nutzung sämtlicher Energiepotenziale im Bereich der Abwasserbehandlung müssen allerdings weitere konkrete Bedingungen bestehen. Faktoren hierfür sind tatsächliche Gegebenheiten, Wirtschaftlichkeit (bestehende Anlagengröße, Nutzerstruktur, Nutzungsverhalten etc.) und aber auch rechtliche Rahmenbedingungen, die zur Hebung der Energiepotenziale in der Abwasserwirtschaft Anreize setzen sollten. Im Rahmen der AbwasserV sollte deshalb die Berücksichtigung und Abwägung vom technisch, wirtschaftlich und rechtlich Möglichen im Einzelfall ausdrücklich erwähnt werden.
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Entwurf (Stand 19.07.2013) zur Änderung der Abwasserverordnung, des Abwasserabgabengesetzes und der Rohrfernleitungsverordnung
Abwasserverordnung
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| Abwasser
Anlässlich der Resolution des Europäischen Parlaments zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie warnt die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) vor neuen Unsicherheiten für Kommunen und öffentliche Unternehmen. Mit Blick auf den UN-Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni fordert die AöW verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit für Investitionen und eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips bei der Finanzierung der vierten Reinigungsstufe.
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