Wie auch die AöW bereits mehrfach geäußert hat, bestehen vielfältige Energiepotenzialefür die öffentlichen Abwasserbetriebe. Zur „optimalen“ Nutzung sämtlicher Energiepotenziale im Bereich der Abwasserbehandlung müssen allerdings weitere konkrete Bedingungen bestehen. Faktoren hierfür sind tatsächliche Gegebenheiten, Wirtschaftlichkeit (bestehende Anlagengröße, Nutzerstruktur, Nutzungsverhalten etc.) und aber auch rechtliche Rahmenbedingungen, die zur Hebung der Energiepotenziale in der Abwasserwirtschaft Anreize setzen sollten. Im Rahmen der AbwasserV sollte deshalb die Berücksichtigung und Abwägung vom technisch, wirtschaftlich und rechtlich Möglichen im Einzelfall ausdrücklich erwähnt werden.
Entwurf (Stand 19.07.2013) zur Änderung der Abwasserverordnung, des Abwasserabgabengesetzes und der Rohrfernleitungsverordnung
Abwasserverordnung
Kommunalabwasserrichtlinie: wichtige Etappen geschafft
Das Europäische Parlament hat am 10. April die im Januar 2024 erzielte Einigung zur Überarbeitung der Richtlinie über kommunales Abwasser angenommen. Voraussichtlich nach den Europawahlen wird noch der Ministerrat darüber abstimmen.
Die Neufassung der Kommunalabwasserrichtlinie markiert einen bedeutenden Fortschritt und wird in der Branche als Meilenstein oder Paradigmenwechsel gefeiert. Die AöW war seit Beginn an diesem Prozess beteiligt. Im Folgenden eine kurze Übersicht, welche wesentlichen AöW-Forderungen im Einigungstext berücksichtigt wurden.
EU-Parlament beschließt EU-Richtlinie über kommunales Abwasser
AöW-Pressemitteilung vom 11.04.2024
Am Mittwoch (10.04.2024) hat das Europäische Parlament die EU-Richtlinie über kommunales Abwasser angenommen. Im nächsten Schritt muss noch der Ministerrat der Richtlinie zustimmen.
AöW-Präsidentin Claudia Ehrensberger erklärt: „Es ist sehr erfreulich, dass das EU-Parlament noch vor den EU-Wahlen die Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen hat. Die derzeitige Analyse der Richtlinie zeigt uns auf, dass die Umsetzung der Richtlinie ambitioniert und fordernd sein wird – trotz der vielen Herausforderungen, mit denen die Branche bereits konfrontiert ist. Deshalb muss geschaut werden, wo Entlastungen bei optimaler Berücksichtigung der Gewässerschutzbelange möglich sind.