Berlin, 06. November 2024 – Der EU-Ministerrat hat die neue EU-Richtlinie zur kommunalen Abwasserbehandlung verabschiedet. Die Präsidentin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW), Frau Claudia Ehrensberger, äußerte sich dazu: „Die Verabschiedung dieser Richtlinie stellt einen bedeutenden Fortschritt für die Anpassung der öffentlichen Abwasserwirtschaft an aktuelle und zukünftige Herausforderungen dar. Die Richtlinie umfasst mehrere zentrale Elemente, die von der AöW unterstützt wurden. Dazu zählt insbesondere die Einführung der Herstellerverantwortung für Humanarzneimittel und kosmetische Produkte, wobei diese Industriebranchen mindestens 80 % der Kosten für die Entfernung von Mikroschadstoffen (sog. vierte Reinigungsstufe) übernehmen müssen. Auch wenn die AöW eine vollständige Kostenübernahme gefordert hatte, bleibt nun eine effiziente Organisation und Umsetzung dieser Verantwortung von wesentlicher Bedeutung.
Darüber hinaus enthält die Richtlinie Maßnahmen zur Förderung der öffentlichen Abwasserwirtschaft im Hinblick auf Energieeffizienz und Klimaneutralität, ein Thema, das die AöW als besonders wichtig erachtet.
Die Umsetzung der Richtlinie erfordert nun klare Strategien und eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Deutschland, um praktikable und verhältnismäßige Maßnahmen zu gewährleisten. Ein kontinuierlicher Dialog mit den Akteuren der Branche sehen wir als essenziell an, um eine nachhaltige und gemeinwohlorientierte Umsetzung zu ermöglichen.
Ein Schwerpunkt wird auch auf die Unterstützung kleinerer Betriebe bei der Umsetzung gelegt werden müssen sowie auf die Entwicklung rechtssicherer, planbarer und umsetzbarer Lösungen für die Herstellerverantwortung. Dabei gilt es, zusätzliche Belastungen durch bürokratische Anforderungen zu vermeiden. Insgesamt verfolgt die AöW das Ziel, eine gemeinwohlorientierte und nachhaltige Abwasserwirtschaft zu fördern.“
Kontakt:
Dr. Durmus Ünlü
AöW-Geschäftsführer
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