Pressemitteilung

AöW vermisst Vereinfachung und Transparenz bei Vergabenovellierung


Vergaberecht

Berlin. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) vermisst als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserversorger, Abwasserbetriebe und wasserwirtschaftlichen Verbände beim Referentenentwurf zur Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts die zuvor von der Bundesregierung angekündigte Vereinfachung der Verfahren.

„Bei einer kritischen Gesamtschau auf den Referentenentwurf sind wir der Ansicht, dass sowohl die Vereinfachung als auch eine Transparenz nicht erreicht werden“, betonte Christa Hecht, Geschäftsführerin der AöW, heute in Berlin.

Aufgrund der Regelungen zur Schätzung des Auftragswertes werden z.B. die Schwellenwerte faktisch abgesenkt und damit noch mehr aufwendige Verfahren erforderlich werden. In wichtigen Punkten bleiben weiterhin rechtliche Unklarheiten für die Praxis bestehen und die Position der Bieter wird zu Lasten der Handlungsfreiheiten der Auftraggeber gestärkt, kritisiert die AöW weiter.

Nach Auffassung der AöW wird damit eine Chance zur Beschleunigung von Vergabeverfahren vertan.

Die Regelungen zu Konzessionen im GWB, entsprechend der EU-Konzessions-Richtlinie (Artikel 12) eine Bereichsausnahme für Wasser vorzusehen, wird von der AöW begrüßt. Allerdings muss auch in den Vergabeverordnungen verhindert werden, dass die Regelungen über Konzessionen dazu genutzt werden, Konstruktionen für Öffentlich-Private-Partnerschaften zur Umgehung eines Vergabeverfahrens für Aufträge zu schaffen.

Bei Interesse kann die Stellungnahme der AöW bei der Pressestelle angefordert werden.

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Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.

AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.