Stellungnahme

AöW zum CETA-Abkommen

CETA

Die AöW appeliert, dem derzeitigen CETA-Abkommen nicht zuzustimmen. Bereits im April 2016 haben wir darauf hingewiesen, dass die Wasserwirtschaft vom CETA-Abkommen nicht deutlich genug ausgenommen ist – und dass dies nachteilige Folgen für das Gemeinwohl haben kann. An dem CETA-Text hat sich seither nichts geändert und auch durch die zum CETA-Text zu Protokoll gegebenen zwei Erklärungen (das Gemeinsame Auslegungsinstrument und die Erklärungen für das Ratsprotokoll können unsere Bedenken nicht ausgeräumt werden.

Pressemitteilung

AöW lehnt Sonderrechte für Konzerne über Investitionsschutz im TTIP und CETA ab

Handelsabkommen

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) spricht sich gegen gesonderte Regeln zum Schutz von Investitionen im Rahmen der Freihandelsabkommen insbesondere zwischen der EU und USA – TTIP – und Kanada – CETA – aus. In entwickelten Rechtsstaaten haben Investoren ausreichend Möglichkeiten, ihre Rechte bei Ungleichbehandlungen einzuklagen. Für die Einräumung von Sonderrechten für Investoren aus den Vertragsländern besteht keine Veranlassung.