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AöW-Präsidium und Vorstand neu gewählt

Auf der AöW-Mitgliederversammlung am 28. April 2023 wurde das AöW-Präsidium turnusmäßig für die nächsten vier Jahre neu gewählt. Damit verbunden war auch die Neuwahl des AöW-Vorstandes. Der bisherige AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer übergab das Amt der einstimmig gewählten Claudia Ehrensberger. Als Vizepräsident wurde Olaf Schröder wiedergewählt.

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Am 22. März 2023: Tag des Wassers und UN-Weltwasserbericht

AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich vor allem auch beim Thema Wasser. Hierzu richtet der diesjährige UN-Bericht, der am Weltwassertag veröffentlicht wird, den Fokus darauf, inwieweit die Organisationen und Institutionen in der Lage sind, sich in Partnerschaften und Kooperationen zusammenzuschließen, um den zukünftigen Herausforderungen zu begegnen und die Erreichung des UN-Nachhaltigkeitsziels 6 (Wasser und Sanitärversorgung für alle) zu beschleunigen. […]“

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AöW zum Beschluss des Bundeskabinetts über die Nationale Wasserstrategie

Berlin.  Das Bundeskabinett hat heute die Nationale Wasserstrategie beschlossen. AöW-Präsident Prof. Scheuer erklärte: „Wir begrüßen ausdrücklich die heute beschlossene Nationale Wasserstrategie der Bundesregierung.  Sie ist umfassend und erfasst sämtliche Aspekte, die für die Sicherstellung unseres Wassers relevant sind. Es hängt nun vor allem von der (politischen) Verbindlichkeit, rechtszeitige Anpassungen und Dynamik der Nationalen Wasserstrategie ab. Die AöW wird ausdrücklich im Sinne einer gemeinwohlorientierten öffentlichen Wasserwirtschaft die Nationale Wasserstrategie unterstützen und sich für die Erreichung der Ziele einsetzen.“

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EU-Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA): AöW zur Abstimmung im Bundestag am 01.12.2022

Der Bundestag wird am Donnerstag, 1. Dezember 2022 über das Ratifizierungsgesetz zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits abstimmen. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes in CETA seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.“