Koalitionsvertrag 2025: Wichtige Weichenstellungen für die öffentliche Wasserwirtschaft
Berlin, 10. April 2025 – Die Einigung der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag enthält aus Sicht der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) wichtige Weichenstellungen. Jetzt kommt es darauf an, die im Vertrag angelegten Handlungsspielräume aktiv zu nutzen und mit konkreten Maßnahmen zu unterlegen.
Dazu erklärt Claudia Ehrensberger, Präsidentin der AöW:
„Der Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Ansätze, die wir ausdrücklich begrüßen. Jetzt kommt es darauf an, diese Vorhaben auch konsequent umzusetzen. Eine zukunftsfähige Wasserwirtschaft braucht verlässliche politische Rahmenbedingungen, langfristige Finanzierungsperspektiven und eine klare Prioritätensetzung für Investitionen in die öffentliche Wasserwirtschaft.
Der Koalitionsvertrag enthält aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft zahlreiche positive Signale. Insbesondere begrüßen wir das klare Bekenntnis zur Umsetzung und Weiterentwicklung der prioritären Maßnahmen der Nationalen Wasserstrategie. Die angekündigte Förderung der Wasserinfrastruktur sowie die Unterstützung energieeffizienter Anlagen, der Blau-Grünen Infrastruktur und der Grundwasserneubildung sind wichtige und richtige Schritte. Entscheidend wird nun sein, langfristige und nachhaltige Finanzierungsinstrumente zu entwickeln, um die Modernisierung und den Erhalt der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur – auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – dauerhaft zu sichern.
Ebenfalls die vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der Bürokratieabbau bei Projekten der Daseinsvorsorge werden von uns ausdrücklich begrüßt. Die Anerkennung wasserwirtschaftlicher Belange als Schutzgut von ,überragendem öffentlichen Interesse‘ könnte aus unserer Sicht wesentlich dazu beitragen, dringend notwendige Anpassungsmaßnahmen schneller umzusetzen.
Positiv bewerten wir auch die geplante Stärkung der Klimaanpassung durch gezielte Förderprogramme, einen Sonderrahmenplan und die Prüfung einer Gemeinschaftsaufgabe. Damit dieser Ansatz seine volle Wirkung entfalten kann, bedarf es eines langfristig angelegten Finanzierungsprogramms auf der Grundlage von Artikel 91a GG.
Darüber hinaus sehen wir mit Sorge, dass Aspekte wie die Vermeidung schädlicher Stoffeinträge und die Umsetzung des Verursacherprinzips nicht ausreichend
berücksichtigt werden. Die öffentliche Wasserwirtschaft kann ihre Aufgaben nur dann effektiv erfüllen, wenn Schadstoffe an der Quelle vermieden werden und die Hersteller ebenso ihrer Verantwortung nachkommen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die interkommunale Zusammenarbeit und Kooperation. Sie sind zentrale Hebel, um Synergien zu nutzen, Ressourcen zu bündeln und die Effizienz zu steigern. Leider findet dieses Thema im Koalitionsvertrag bisher keine explizite Erwähnung. Die AöW fordert, dies in der Umsetzung des Koalitionsvertrages als wichtigen Schwerpunkt zu bearbeiten.
Entscheidend ist, dass auch die öffentliche Wasserwirtschaft als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden und entsprechend unterstützt wird – politisch, finanziell und strukturell.“
Die AöW wird die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und sich weiterhin für die Stärkung der öffentlichen Wasserwirtschaft engagieren.
Kontakt:
Dr. Durmus Ünlü
AöW-Geschäftsführer
E-Mail: uenlue(at)aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
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