Pressemitteilung

AöW sieht im Ergebnis des Berliner Volksbegehrens eine Absage an Privatisierung

„Das überwältigende Votum der Berliner Bürger zur Offenlegung aller Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe ist für die öffentliche Wasserversorgung Bestätigung und Ansporn zugleich, Transparenz bei der Aufgabenerfüllung und der Information der Gebührenzahler zu erreichen.“ Das erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) zum Berliner Volksbegehren vom 13. Februar.

Fotoquelle: Berliner Wassertisch

Stellungnahme

Stellungnahme zum XVIII. Hauptgutachten der Monopolkommission Thema: „Mehr Effizienz bei der Bereitstellung von Trinkwasser!“

Monopolkommission

Bei der Monopolkommission besteht ein grundlegend anderes Verständnis von „Effizienz“, das von der AöW nicht geteilt wird: Reine ökonomische Effizienz durch bundeseinheitliche Ordnungsrahmen und eine Entgeltregulierung wird den wasserpolitischen Ansprüchen … weiterlesen …