Im Referentenentwurf ist die Übernahme der bisherigen Regelung von § 131 Abs. 6 GWB iVm. § 103 GWB-1990 in den § 31 RefE-GWB vorgesehen. Aus unserer Sicht bestätigt der Gesetzgeber damit, dass die bisherige Struktur der Wasserversorgung es rechtfertigt, im GWB weiterhin eine Sonderstellung zu haben. Die vorgesehene Regelung als Spezialnorm gebietet es allerdings auch, konsequent die Strukturbesonderheiten der Wasserversorgungswirtschaft zu beachten und fortzuschreiben, wenn die anerkannte Sonderstellung beibehalten werden soll. Wir haben folgende Anmerkungen zum Referentenentwurf.
Referentenentwurf Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB – Novelle)
8. GWB-Novelle
Kommunalabwasserrichtlinie: wichtige Etappen geschafft
Das Europäische Parlament hat am 10. April die im Januar 2024 erzielte Einigung zur Überarbeitung der Richtlinie über kommunales Abwasser angenommen. Voraussichtlich nach den Europawahlen wird noch der Ministerrat darüber abstimmen.
Die Neufassung der Kommunalabwasserrichtlinie markiert einen bedeutenden Fortschritt und wird in der Branche als Meilenstein oder Paradigmenwechsel gefeiert. Die AöW war seit Beginn an diesem Prozess beteiligt. Im Folgenden eine kurze Übersicht, welche wesentlichen AöW-Forderungen im Einigungstext berücksichtigt wurden.
AöW-Wahlprüfsteine zur Europawahl „Resilienz in Europa durch ein wasserresilientes Europa“
Die Europawahlen rücken näher und die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) legt einen besonderen Fokus auf die Themen, die für die Zukunft der Wasserpolitik in Europa entscheidend sind. Unter der Hauptforderung eines wasserresilienten Europas hat die AöW acht Kernforderungen formuliert, die als Wahlprüfsteine an die in Deutschland zur Europawahl antretenden Parteien – SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Die Linke – gerichtet sind.