Im Referentenentwurf ist die Übernahme der bisherigen Regelung von § 131 Abs. 6 GWB iVm. § 103 GWB-1990 in den § 31 RefE-GWB vorgesehen. Aus unserer Sicht bestätigt der Gesetzgeber damit, dass die bisherige Struktur der Wasserversorgung es rechtfertigt, im GWB weiterhin eine Sonderstellung zu haben. Die vorgesehene Regelung als Spezialnorm gebietet es allerdings auch, konsequent die Strukturbesonderheiten der Wasserversorgungswirtschaft zu beachten und fortzuschreiben, wenn die anerkannte Sonderstellung beibehalten werden soll. Wir haben folgende Anmerkungen zum Referentenentwurf.
Referentenentwurf Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB – Novelle)
8. GWB-Novelle
AöW veröffentlicht Impulspapier zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand
Berlin. Am 13. Januar 2025 hat die AöW ihr neues Impulspapier „Politische Impulse zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand: Starke Partnerin für Gemeinwohl und Nachhaltigkeit“ veröffentlicht. Mit diesem Papier unterstreicht die AöW die zentrale Bedeutung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand für das Gemeinwohl und die nachhaltige Ressourcensicherung. Es richtet sich an die Politik von Bund und Ländern und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen, um die zukünftigen Herausforderungen im Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser zu bewältigen.
Stärkung der öffentlichen Wasserwirtschaft: Impulspapier der AöW veröffentlicht
Die AöW hat das Impulspapier „Politische Impulse zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand“ veröffentlicht. Es betont die Bedeutung der öffentlichen Wasserwirtschaft für Gemeinwohl und Nachhaltigkeit und fordert politische, rechtliche und finanzielle Unterstützung. Schwerpunkte sind u. a. nachhaltige Finanzierung, Förderung von Kooperationen, die Verankerung von Klimawandelanpassung und Hochwasserschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern in Artikel 91a GG, klare Verantwortlichkeiten durch das Verursacherprinzip und die Anerkennung wasserwirtschaftlicher Belange als Schutzgut von „überragendem öffentlichen Interesse“.