Im Referentenentwurf ist die Übernahme der bisherigen Regelung von § 131 Abs. 6 GWB iVm. § 103 GWB-1990 in den § 31 RefE-GWB vorgesehen. Aus unserer Sicht bestätigt der Gesetzgeber damit, dass die bisherige Struktur der Wasserversorgung es rechtfertigt, im GWB weiterhin eine Sonderstellung zu haben. Die vorgesehene Regelung als Spezialnorm gebietet es allerdings auch, konsequent die Strukturbesonderheiten der Wasserversorgungswirtschaft zu beachten und fortzuschreiben, wenn die anerkannte Sonderstellung beibehalten werden soll. Wir haben folgende Anmerkungen zum Referentenentwurf.
Referentenentwurf Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB – Novelle)
8. GWB-Novelle
Stellungnahme zum Referentenentwurf zur BauGB-Novellierung
Der Klimawandel stellt Städte und Gemeinden vor neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf Starkregen, Dürre und Hitze. Eine Anpassung der Bauleitplanung an die neuen klimatischen Anforderungen ist daher dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die AöW im Rahmen der Verbändeanhörung am 15.08.2024 Stellung genommen.
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Position der Verbände zur Überwachungsmethodik für Phosphor und Stickstoff
Die Diskussion um die Umsetzung der kommunalen Abwasserrichtlinie, die voraussichtlich im Herbst von den Mitgliedstaaten verabschiedet wird – schreitet voran. Die neuen verschärften Vorgaben an die Elimination von Stickstoff (N) und Phosphor (P) stellen die Abwasserwirtschaft vor große Herausforderungen.
In einer gemeinsamen Position informieren die Verbände aus der Wasserwirtschaft zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Überwachungsmethodik für Phosphor und Stickstoff.