Wir fordern, die Unternehmen und Betriebe in öffentlicher Hand aus der Wasserwirtschaft in der Eigenstromerzeugung nicht wirtschaftlich (durch eine EEG-Umlage) weiter zu belasten oder die gesetzlich zur Energieeffizienz verpflichteten öffentlichen Betriebe und Unternehmen in die angedachte Ausnahme für den sogenannten Kraftwerkseigenverbrauch aufzunehmen.
Beschluss zur EEG-Reform und die Belastung des Eigenstromverbrauchs in der öffentlichen Wasserwirtschaft
EEG
AöW-Stellungnahme zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz (BT-Drs. 21/4099)
Die AöW hat zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (BT-Drs. 21/4099) Stellung genommen.
Die öffentliche Wasserwirtschaft unterstützt das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Zugleich weist die Stellungnahme darauf hin, dass nachhaltige Wasserwirtschaft, Gewässerschutz sowie die erheblichen Investitions- und Modernisierungsbedarfe der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur im weiteren Gesetzgebungsverfahren angemessen berücksichtigt werden müssen. (Fotoquelle: Pixelio/Sebastian Göbel)
AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Die AöW hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Stellung genommen. Begrüßt werden insbesondere die vorgesehenen Regelungen zur Klimaanpassung und wassersensiblen Stadtentwicklung. Aus Sicht der AöW sind insbesondere Starkregen- und Hochwasserschutz sowie eine nachhaltige Niederschlagswasserbewirtschaftung stärker zu berücksichtigen.