Wir fordern, die Unternehmen und Betriebe in öffentlicher Hand aus der Wasserwirtschaft in der Eigenstromerzeugung nicht wirtschaftlich (durch eine EEG-Umlage) weiter zu belasten oder die gesetzlich zur Energieeffizienz verpflichteten öffentlichen Betriebe und Unternehmen in die angedachte Ausnahme für den sogenannten Kraftwerkseigenverbrauch aufzunehmen.
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Beschluss zur EEG-Reform und die Belastung des Eigenstromverbrauchs in der öffentlichen Wasserwirtschaft
EEG
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