Die AöW begrüßt, dass nach der Zielsetzung der Gesetzentwürfe die allgemeinen Grundsätze für die Gewässerbewirtschaftung für bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung erhalten werden sollen. Um dem Vorsorgeprinzip und dem wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatz wirksam gerecht zu werden, halten wir die Regelungen jedoch noch nicht für ausreichend. Denn nach diesem Prinzip sind Maßnahmen zu unterlassen, die potenziell Schäden hervorrufen können, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts niedrig oder das Risikopotenzial noch unbekannt ist.
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AöW zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
Fracking
AöW-Stellungnahme zum Entwurf Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Die im Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes getroffene Festlegung von Wasserstoff als überragendes öffentliches Interesse birgt potenzielle Risiken für die öffentliche Wasserversorgung. Die öffentliche Wasserversorgung darf nicht durch den im Entwurf gewünschten Wasserstoffhochlauf beeinträchtigt werden. Die AöW fordert hierfür eine entsprechende ausdrückliche Klarstellung in § 4 WassBG. Nur so kann die öffentliche Wasserversorgung gewährleistet und Nutzungskonkurrenzen frühzeitig vermieden werden.
AöW-Pressemitteilung zum Weltwassertag am 22. März 2024
Berlin. „Wasser für Frieden“, so lautet das Motto des diesjährigen Weltwassertages. Dazu erklärt die Präsidentin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW):
„Das Thema ist aktueller denn je. Gerade in den Kriegen und Konflikten, die uns beschäftigen, erleben wir, dass zuerst und gezielt die Infrastruktur der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung angegriffen wird – ein Angriff auf die elementarsten Bedürfnisse der Menschen. Wasser ist ein Menschenrecht und jeder gezielte und vorsätzliche Angriff darauf muss als Kriegsverbrechen geahndet werden.