Die geplanten Änderungen im Stromsteuerrecht sind grundsätzlich zu begrüßen, allerdings fordert die AöW für die öffentliche Wasserwirtschaft:
• die vollständige Stromsteuerbefreiung für den Selbstverbrauch wieder herbeizuführen, um Abwasserbetriebe und deren Gebührenzahler zu entlasten.
Weitere Forderungen der AöW sind:
• Definition des Begriffs „Selbstverbrauch“
• Ausdrückliche Einbeziehung von Klärgas und Klärschlamm als Erneuerbare Energie
• Definition des Begriff „räumlicher Zusammenhang“
• Entlastung vom bürokratischen Aufwand