Stellungnahme

AöW zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Stand: 22.04.2016)


Energiesteuer- und des StromsteuerG

Nach unserer Ansicht erschweren die geplanten Änderungen die Hebung von weiteren Energiepotenzialen in der Abwasserwirtschaft, da solche Maßnahmen unwirtschaftlich werden können. Bei bestehenden Maßnahmen kann sich dies sogar wegen des Kostendeckungs-prinzips gebührenerhöhend auswirken. Die vorgesehene übergangslose Streichung der bisherigen Regelungen zieht dies nach sich. Das würde sich auch auf bereits getroffene Investitionsentscheidungen auswirken und das Vertrauen der Bürger in stabile Gebühren beschädigen.