Nach unserer Ansicht erschweren die geplanten Änderungen die Hebung von weiteren Energiepotenzialen in der Abwasserwirtschaft, da solche Maßnahmen unwirtschaftlich werden können. Bei bestehenden Maßnahmen kann sich dies sogar wegen des Kostendeckungs-prinzips gebührenerhöhend auswirken. Die vorgesehene übergangslose Streichung der bisherigen Regelungen zieht dies nach sich. Das würde sich auch auf bereits getroffene Investitionsentscheidungen auswirken und das Vertrauen der Bürger in stabile Gebühren beschädigen.
AöW zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Stand: 22.04.2016)
Energiesteuer- und des StromsteuerG
AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes
Die AöW hat im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundesministeriums der Verteidigung zum Referentenentwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes Stellung genommen. Im Mittelpunkt der Stellungnahme stehen die geplanten Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landbeschaffungsgesetzes. Die AöW setzt sich insbesondere für den Erhalt des vorsorgenden Trinkwasserschutzes, die langfristige Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung, einen zukunftsfähigen Hochwasserschutz sowie die angemessene Berücksichtigung der Daseinsvorsorge bei Flächeninanspruchnahmen für Verteidigungszwecke ein. (Fotoquelle: iStock/Harald Schindler)
Gemeinsamer Spendenaufruf Ukraine-Hilfe
Verbände aus der Wasserwirtschaft haben einen gemeinsamen Spendenaufruf für die Ukraine gestartet. Der Bedarf der Wasserbetriebe bleibt hoch, deshalb wird weitere Unterstützung gesammelt.
Informationen zum Aufruf, Bedarfslisten und Hinweise zum Ablauf der Spenden sind online verfügbar. Am 12. Januar 2026 findet außerdem eine Info-Session statt.