Pressemitteilung

Chemiecocktail gefährdet Trinkwasser


Fracking

Berlin. Fracking darf nicht die Umwelt und die Wasserressourcen gefährden. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. fordert weitergehende Schutzregeln für den Wasser- und Naturschutz im aktuell im Gesetzesverfahren behandelten Fracking-Gesetz.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) als Interessenvertreterin der Wasserversorger und Abwasserbetriebe in öffentlicher Hand und der Boden- und Wasserverbände fordert den Bundestag auf, bei der Befassung mit dem Gesetz zu Verfahren der Fracking-Technologie, dem Schutz der Natur, der Wasserressourcen und der Trinkwasserversorgung Vorrang einzuräumen.

Die Geschäftsführerin der AöW, Christa Hecht erklärte heute: „Mit den vorgesehenen geschützten Gebieten sei schon viel erreicht worden. Die Regelungen reichen jedoch nicht aus.“

Beim Fracking werden auch giftige, umweltgefährliche, gesundheits­schädliche, reizende und ätzende Chemikalien eingesetzt. Diese Chemiecocktails sind auch stark wassergefährdend oder wasser­gefährdend. Die Aussagen, dass es mittlerweile möglich sei, ohne gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe auszukommen, lassen sich nicht überprüfen. Denn bisher sind solche Frackingfluids nicht veröffentlicht oder bekannt.

„Wir fordern daher ausgehend vom Besorgnisgrundsatz aus dem Wasserrecht eine auf die Größe und Fließrichtung der Grundwasserkörper und der Ausbreitung von waagrechten Bohrungen zum Fracking abhängige Schutzzone um die vorm Fracking geschützten Gebiete herum. Außerdem fordern wir die Zulassung von Erprobungsmaßnahmen nur von staatlichen Stellen sowie die Festlegung, dass Erprobungen nur mit nicht wassergefährdenden Stoffen zugelassen werden können. Für bereits genehmigte Zulassungen für Fracking in Lagerstätten von unkonventionellen Gasvorkommen fordern wir die Nachholung einer Umweltverträglichkeitsprüfung“, erklärte die AöW-Geschäftsführerin.

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Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

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