Faulgas aus Klärwerken bietet die Chance, große Mengen CO₂-neutrales „Erdgas“ zu erzeugen, aus dem in einem zweiten Schritt Wasserstoff gewonnen werden kann. Beide Gase können für die Energieerzeugung der Kläranlage selbst, aber auch für die Strom- und Wärmeversorgung benachbarter Wohnsiedlungen genutzt werden. Eine dritte Option ist der Aufbau von Tankstellen für erdgas- oder wasserstoffgetriebene Fahrzeuge.
Erdgas und Wasserstoff aus Kläranlagen (Projekt EuWaK)
Emschergenossenschaft / Lippeverband
AöW-Stellungnahme zur geplanten Änderung des Stromsteuergesetzes
Die AöW hat zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes (BT-Drs. 21/1866) Stellung genommen. Kritisch bewertet wird die geplante Herausnahme von Klärgas aus der Definition erneuerbarer Energieträger.
AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Die AöW kritisiert die Streichung von Klärgas als erneuerbaren Energieträger im Referentenentwurf. Diese Maßnahme belastet Kläranlagenbetreiber und hindert die Nutzung von Energiepotenzialen in der Abwasserwirtschaft. Klärgas spielt eine wichtige Rolle bei der Reduzierung von CO2-Emissionen und der Förderung der Energiewende. Die Streichung benachteiligt Klärgas im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien und steht im Widerspruch zur neuen Kommunalabwasserrichtlinie, die die Nutzung von Klärgas unterstützt, um bis 2045 den Energiebedarf von Kläranlagen zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu decken.