Die AöW begrüßt, dass nach der Zielsetzung der Gesetzentwürfe die allgemeinen Grundsätze für die Gewässerbewirtschaftung für bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung erhalten werden sollen. Um dem Vorsorgeprinzip und dem wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatz wirksam gerecht zu werden, halten wir die Regelungen jedoch noch nicht für ausreichend. Denn nach diesem Prinzip sind Maßnahmen zu unterlassen, die potenziell Schäden hervorrufen können, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts niedrig oder das Risikopotenzial noch unbekannt ist.
AöW zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
Fracking
AöW-Wahlprüfsteine zur Europawahl „Resilienz in Europa durch ein wasserresilientes Europa“
Die Europawahlen rücken näher und die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) legt einen besonderen Fokus auf die Themen, die für die Zukunft der Wasserpolitik in Europa entscheidend sind. Unter der Hauptforderung eines wasserresilienten Europas hat die AöW acht Kernforderungen formuliert, die als Wahlprüfsteine an die in Deutschland zur Europawahl antretenden Parteien – SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Die Linke – gerichtet sind.
EU-Parlament beschließt EU-Richtlinie über kommunales Abwasser
AöW-Pressemitteilung vom 11.04.2024
Am Mittwoch (10.04.2024) hat das Europäische Parlament die EU-Richtlinie über kommunales Abwasser angenommen. Im nächsten Schritt muss noch der Ministerrat der Richtlinie zustimmen.
AöW-Präsidentin Claudia Ehrensberger erklärt: „Es ist sehr erfreulich, dass das EU-Parlament noch vor den EU-Wahlen die Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen hat. Die derzeitige Analyse der Richtlinie zeigt uns auf, dass die Umsetzung der Richtlinie ambitioniert und fordernd sein wird – trotz der vielen Herausforderungen, mit denen die Branche bereits konfrontiert ist. Deshalb muss geschaut werden, wo Entlastungen bei optimaler Berücksichtigung der Gewässerschutzbelange möglich sind.