Die Wasserwirtschaft ist verpflichtet,sowohl die Vorgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten als auch, soweit das Trinkwasser betroffen ist, die Anforderungen aus der Trinkwasserverordnung zu erfüllen. Bereits heute müssen wir zugunsten nächster Generationen vorsorgend handeln. Aus diesen Gründen muss in dieser Verordnung der Gewässerschutz oberste Priorität haben.

Verordnungsentwurf zum Neuerlass der Düngemittelverordnung (DüMV)
Düngemittelverordnung
AöW-Pressemitteilung: Geplante Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung gefährdet Fortschritte im Grundwasserschutz
AöW-Pressemitteilung vom 19.06.2025
Nach Medienberichten wird das Bundeskabinett voraussichtlich am 24. Juni über die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung beschließen. Die Verordnung soll durch eine Ministerverordnung außer Kraft gesetzt werden. Aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft ist dieser Schritt weder fachlich noch rechtlich nachvollziehbar. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) appelliert daher an die Bundesregierung, die Stoffstrombilanzverordnung nicht aufzuheben, sondern im Sinne eines vorsorgenden, rechtskonformen und zukunftsgerichteten Gewässerschutzes gezielt weiterzuentwickeln.
AöW-Wahlprüfsteine zur Europawahl „Resilienz in Europa durch ein wasserresilientes Europa“
Die Europawahlen rücken näher und die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) legt einen besonderen Fokus auf die Themen, die für die Zukunft der Wasserpolitik in Europa entscheidend sind. Unter der Hauptforderung eines wasserresilienten Europas hat die AöW acht Kernforderungen formuliert, die als Wahlprüfsteine an die in Deutschland zur Europawahl antretenden Parteien – SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Die Linke – gerichtet sind.