Das AöW-Positionspapier zeigt die Vorteile Interkommunaler Zusammenarbeit und anderer Formen öffentlich-rechtlicher Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft auf:
Sauberes Trinkwasser, hygienische und umweltschonende Abwasserentsorgung, nachhaltige Gewässerunterhaltung – die hervorragende Qualität der Leistungen der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland sind weithin anerkannt. Diese Gemeinwohlaufgaben sind Teil der Daseinsvorsorge und für die Bevölkerung und ein gut funktionierendes Gemeinwesen unentbehrlich.
In ihrer durch das Grundgesetz geschützten Selbstverwaltungskompetenz können die Kommunen frei wählen, in welcher Organisationsform und mit welchen organisatorischen und technischen Konzepten sie diese Aufgaben erfüllen. Tausende kommunale Betriebe, Unternehmen und Zweckverbände gibt es dafür in Deutschland – seit Jahrhunderten gewachsen. Die Einbindung in die Kommunen ist von Vorteil und garantiert die Nähe zu Bürgern, Kunden und der örtlichen Wirtschaft. Das ist eine Erfolgsgeschichte!
Um den steigenden Anforderungen z.B. durch den demografischen Wandel, technische Entwicklungen und den Klimawandel gerecht zu werden, arbeiten immer mehr Kommunen, aber auch kommunalnahe öffentlich-rechtliche Aufgabenträger, wie z.B. Wasserverbände, enger zusammen. Diese Formen der Zusammenarbeit bieten die ideale Grundlage dafür, die Verantwortung für das Gemeingut Wasser, den Ressourcenschutz und das Örtlichkeitsprinzip unter einen Hut zu bringen. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren zudem von niedrigeren Gebühren und höherer Qualität, da sie Effizienz durch Arbeits- und Kostenteilung gesteigert werden kann.