Pressemitteilung

AöW: Richtlinienvorschläge zu Dienstleistungskonzessionen sind trotz aller Abschwächungsversuche ein Einfallstor für Liberalisierung in der Wasserwirtschaft


right2water

Das Präsidium der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V. fordert Herausnahme der Wasserwirtschaft aus der EU Richtlinie über die Konzessionsvergabe. Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und hat mit Marktprinzipien nichts zu tun. Die historisch gewachsenen und bewährten kommunalen und öffentlichen Strukturen müssen gesichert werden. Deshalb unterstützt die AöW die Europäische Bürgerinitiative zum Menschen­recht Wasser und die Campact-Aktion zu Wasser.

Das Präsidium der AöW hat in seiner Sitzung am 28. Februar beschlossen, weiterhin die Herausnahme der Wasserwirtschaft aus der EU-Richtlinie über Konzessionen zu fordern.

In den im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments gemachten Zusagen von EU-Kommissar Barnier – wie einer Präambel, die deutlich macht, dass die Wasserversorgung nicht privatisiert werden soll, und weiterer Ausnahmeregeln für Stadtwerke – sieht die AöW zwar einen ersten großen Erfolg. Trotzdem bleibt die Tendenz einer Kommerziali­sierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge in Europa mit den Richtlinienplänen bestehen.

Diese Grundtendenz lehnt das AöW-Präsidium ab und betont: „Die Binnenmarkt- und Wettbewerbsregeln sind für Waren und Dienstleistungen in der Privatwirtschaft innerhalb der EU geschaffen worden, sie passen nicht zum Wasser“. Die Daseinsvorsorge hat nach anderen Prinzipien zu funktionieren, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Zum Beispiel dem Sozialstaatsgebot und dem Gleichheitsgebot, so die AöW weiter. So hat der Staat für alle Menschen den Zugang zu den für ein menschenwürdiges Leben notwendigen Leistungen des Staates (hier Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) zu gewährleisten. Mit Wettbewerb und Marktregeln ist das nicht zu vereinbaren.

Die AöW fordert von allen an den am 21. März beginnenden und bis 10. Juni laufenden Trilogverhandlungen beteiligten Parteien – EU-Kommission, Vertreter des Europäischen Parlaments und im Ministerrat den Vertretern für Deutschland aus der Bundesregierung, dass sie die Wasserwirtschaft gänzlich aus der Richtlinie über Konzessionen heraus­nehmen, denn dies steht im Widerspruch zur bewährten kommunal-öffentlichen Aufgabenerledigung in der Wasserwirtschaft. Wasser als Gemeingut muss in öffentlicher Hand sein, ist seit Jahren die Forderung der AöW. Die Rahmenbedingungen müssen dies sicherstellen. Und dies muss in der Verfassung und den europäischen Verträgen und Grundrechten abgesichert werden. 

Deshalb unterstützt das Präsidium der AöW ausdrücklich die europäische Bürgerinitiative www.right2water.eu und die in Deutschland zusätzlich laufende Aktion „Unser Wasser ist keine Ware“ www.campact.de/wasser.

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