Die AöW hat am 10.12.2024 bekräftigt, den deutschen Sonderweg der qualifizierten Stichprobe schrittweise an europäische Standards anzupassen. Ziel ist eine nachhaltige und effiziente Überwachung, die sowohl den Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (AbwRL) entspricht als auch Betreiber entlastet. Bereits die Stellungnahme der Verbände vom 07.06.2024 forderte die Abschaffung der qualifizierten Stichprobe/2h-Mischprobe zugunsten eines zukunftsorientierten Ansatzes. Durch eine Angleichung können Effizienz und Transparenz europaweit gestärkt und die Anlagenleistung gerecht bewertet werden. Die AöW unterstützt daher ausdrücklich die Fortführung der Diskussionen.
AöW-Position: Anpassung der Überwachungsmethodik an europäische Standards
AöW-Stellungnahme zu Omnibus X: Strengere Pestizidgesetze nötig
Die AöW warnt in ihrer Stellungnahme zum Vereinfachungspaket der Europäischen Kommission (Omnibus X) vor einer Abschwächung der Pestizidgesetze. Die Datenlage zeigt: 19 % der Grundwassermessstellen sind mit Pestiziden belastet, und Metabolite wie Trifluoressigsäure (TFA) werden an 76 % der Messstellen nachgewiesen. TFA ist persistent, mobil und kaum aus Trinkwasser zu entfernen.
Die AöW fordert daher einen konsequenten Ausstieg aus PFAS – insbesondere ein Verbot PFAS-haltiger Pestizide – sowie ein Anwendungsverbot chemisch-synthetischer Pestizide in Wasserschutzgebieten. Nur so lassen sich Trinkwasserressourcen schützen und die Gesundheit von Menschen und Umwelt sichern.
AöW-Stellungnahme zur geplanten Änderung des Stromsteuergesetzes
Die AöW hat zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes (BT-Drs. 21/1866) Stellung genommen. Kritisch bewertet wird die geplante Herausnahme von Klärgas aus der Definition erneuerbarer Energieträger.