Wie auch die AöW bereits mehrfach geäußert hat, bestehen vielfältige Energiepotenzialefür die öffentlichen Abwasserbetriebe. Zur „optimalen“ Nutzung sämtlicher Energiepotenziale im Bereich der Abwasserbehandlung müssen allerdings weitere konkrete Bedingungen bestehen. Faktoren hierfür sind tatsächliche Gegebenheiten, Wirtschaftlichkeit (bestehende Anlagengröße, Nutzerstruktur, Nutzungsverhalten etc.) und aber auch rechtliche Rahmenbedingungen, die zur Hebung der Energiepotenziale in der Abwasserwirtschaft Anreize setzen sollten. Im Rahmen der AbwasserV sollte deshalb die Berücksichtigung und Abwägung vom technisch, wirtschaftlich und rechtlich Möglichen im Einzelfall ausdrücklich erwähnt werden.
Entwurf (Stand 19.07.2013) zur Änderung der Abwasserverordnung, des Abwasserabgabengesetzes und der Rohrfernleitungsverordnung
Abwasserverordnung
AöW-Stellungnahme zur Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V. (AöW) hat ihre Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag zur Vereinfachung bestimmter Anforderungen und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands veröffentlicht.
Gegenstand der Stellungnahme sind die Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses im Bundesrat (BR-Drs. 62/1/26), insbesondere die Regelungen zur Herstellerverantwortung in der kommunalen Abwasserrichtlinie. Der ursprüngliche Richtlinienvorschlag enthält hierzu keine Vorgaben; das Thema wurde erst im Ausschussverfahren eingebracht.
AöW-Stellungnahme zu Omnibus X: Strengere Pestizidgesetze nötig
Die AöW warnt in ihrer Stellungnahme zum Vereinfachungspaket der Europäischen Kommission (Omnibus X) vor einer Abschwächung der Pestizidgesetze. Die Datenlage zeigt: 19 % der Grundwassermessstellen sind mit Pestiziden belastet, und Metabolite wie Trifluoressigsäure (TFA) werden an 76 % der Messstellen nachgewiesen. TFA ist persistent, mobil und kaum aus Trinkwasser zu entfernen.
Die AöW fordert daher einen konsequenten Ausstieg aus PFAS – insbesondere ein Verbot PFAS-haltiger Pestizide – sowie ein Anwendungsverbot chemisch-synthetischer Pestizide in Wasserschutzgebieten. Nur so lassen sich Trinkwasserressourcen schützen und die Gesundheit von Menschen und Umwelt sichern.