Pressemitteilung

Wasserwirtschaft und Verbandsrecht – überholte Strukturen oder bewährtes Erfordernis

Bietet das Wasserverbandsrecht noch den Rahmen für eine moderne Wasserwirt­schaft in Deutschland? Erfordern die finanziellen Schwächen der Kommunen und gescheiterte Privatisierungen neues Bürgerschaftliches Engagement oder sogar neue Formen der Zusammenarbeit?

Diese und weitere Aspekte stehen im Mittelpunkt einer Veranstaltung zur Wasser­wirt­schaft und Verbandsarbeit am 29. Februar in Hannover. Auf der Tagung der AöW (Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.), vom DBVW (Deutscher Bund der ver­band­lichen Wasserwirtschaft e. V.), und der Universität Trier (Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht) werden sowohl fachlich als auch politisch Akzente gesetzt. Mehr als 80 Vertreter der Branche und Fachleute stellen sich dabei mit ihren Erfahrungen und Erkenntnissen dem Dialog.

Ausgehend von den ersten Ursprüngen des Verbandsrechts als zunehmend insti­tutionalisierte gemeinsame Problembewältigung betroffener Bürger hat sich der zentrale genossenschaftliche Gedanke des kollektiven Vorteils sukzessive zum Grundpfeiler einer besonderen Ausprägung moderner öffentlich-rechtlicher Selbst­verwaltung entfaltet.

Zwischen privater Eigeninitiative und staatlicher Verantwortung, zwischen Teilnahme am Wirtschaftsleben und Erfüllung von Verwaltungsaufgaben erschließen die Wasser- und Bodenverbände heute immer breitere Tätigkeitsfelder. „Dabei hat sich das Wasserverbandsgesetz des Bundes aus dem Jahr 1991 als grundsätzlich beständige und verlässliche Regelungsgrundlage erwiesen“, so Prof. Dr. Michael Reinhardt von der Universität Trier. Dabei stellen sich teilweise durchaus neuartige Rechtsfragen vor allem aus dem europäischen Umwelt- und Wettbewerbsrecht, deren Beantwortung zurückwirkt auf Einordnung, Selbstverständnis und Wirkungskreis der Wasser- und Bodenverbände.

Viele Wasserverbände zeigen schon heute, dass die Bündelung von Kräften in einem Verband hohe Synergieeffekte generiert. Diese Organisationsform ermöglicht Leistungen, die einzelne Kommunen oder sogar Einzelpersonen alleine nicht stemmen könnten. Exemplarisch sind hier Maßnahmen der Gewässerbewirt­schaftung, des Hochwasserschutzes und natürlich der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung. Dies gilt auch für die künftigen Herausforderungen. Dazu gehören nicht nur ständig steigende Umweltstandards, sondern auch der demogra­fische Wandel. Bei sinkenden Bevölkerungszahlen gilt es, gleichwohl eine hygienisch perfekte, nachhaltige und dabei nach wie vor kostendeckende Wasserversorgung aufrecht zu erhalten. „Und auch der Einsatz regenerativer Energien wird bei den Wasserverbänden immer wichtiger“, sagt Rechtsanwalt Turgut Pencereci, Geschäfts­führer des Landeswasserverbandstages Brandenburg e.V. Neue Technologien, wie etwa die Wärmerückgewinnung aus Abwasser, werden vermehrt im Vordergrund der Zusammenarbeit stehen. Die synergetische Bündelung von finanziellen, sachlichen und vor allem personellen Ressourcen in Verbänden, denen die Gewinnerzielung fremd und das öffentliche Wohl besonders bedeutsam ist, kann hier äußerst innovativ wirken. Dies beweisen bereits viele Aufgabenträger. Diesen Aspekt stellt die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft stetig immer wieder fest. Exemplarisch sei hier der Zweckverband in Grevesmühlen (Mecklenburg-Vorpommern) genannt, ein Vorreiter auf dem Gebiet der Energiegewinnung aus Abwasser und Schlamm.

Tagung „Wasserwirtschaft und Verbandsarbeit – Das Deutsche Wasserverbandsrecht und seine Möglichkeiten“

29. Februar 2012 Hannover, 14:00 Uhr, Maritim Grand Hotel

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Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Gegründet im Jahr 2007 kommen unsere Mitglieder aus allen Bundesländern. Wir sind ein Zusammenschluss von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Wasser- und Bodenverbände sowie des Flussgebietsmanagements, die ihre Leistungen ausschließlich selbst oder durch ver­selbständigte Einrichtungen in öffentlichrechtlichen Organisations­formen erbringen. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.