Stellungnahme

AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf „Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung“

Die AöW hat mir ihrer Stellungnahme zum o.g. Referentenentwurf die geplante Aufhebung der seit 2018 geltenden Stoffstrombilanzverordnung kritisiert. Aus Sicht der AöW stellt die Nitratbelastung des Grundwassers weiterhin ein erhebliches Problem für den Gewässerschutz in Deutschland dar. Eine Reduktion der Nitrateinträge erfordere ein rechtliches Instrumentarium, das auf belastbaren Daten beruht und ein konsequentes Monitoring ermöglicht. Um Nährstoffflüsse nachvollziehbar zu dokumentieren, ist die Stoffstrombilanz dabei ein unerlässliches Element.

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Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur BauGB-Novellierung

Der Klimawandel stellt Städte und Gemeinden vor neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf Starkregen, Dürre und Hitze. Eine Anpassung der Bauleitplanung an die neuen klimatischen Anforderungen ist daher dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die AöW im Rahmen der Verbändeanhörung am 15.08.2024 Stellung genommen.
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Stellungnahme

AöW-Stellungnahme: BMEL Zukunftsprogramm Pflanzenschutz

Die AöW begrüßt das Ideenpapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Zukunftsprogramm Pflanzenschutz und das erklärte Reduktionsziel von Pestiziden um 50 %. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Maßnahmen zur ehrgeizigen Reduzierung chemischer Pestizide umgesetzt werden und die Folgekosten von Pestiziden internalisiert werden. Die AöW fordert insbesondere in Wasserschutzgebieten eine verstärkte Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes, um die Trinkwasserressourcen vor Einträgen zu schützen. Zudem wird ein transparentes Monitoring der Pestizidanwendung und -verbreitung sowie der Auswirkungen gefordert.

Stellungnahme

AöW-Stellungnahme zum Entwurf Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

Die im Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes getroffene Festlegung von Wasserstoff als überragendes öffentliches Interesse birgt potenzielle Risiken für die öffentliche Wasserversorgung. Die öffentliche Wasserversorgung darf nicht durch den im Entwurf gewünschten Wasserstoffhochlauf beeinträchtigt werden. Die AöW fordert hierfür eine entsprechende ausdrückliche Klarstellung in § 4 WassBG. Nur so kann die öffentliche Wasserversorgung gewährleistet und Nutzungskonkurrenzen frühzeitig vermieden werden.