Stellungnahme

AöW-Stellungnahme zum CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland

Das CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland hat sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben. Im Folgenden werden die aus AöW-Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.

Pressespiegel

Land und Stadt auf die Klimafolgen vorbereiten

Wasser Abwasser Technik vom 21.07.2022

Die verheerenden Niederschläge in 2021 haben allen die zerstörerische Kraft des Wassers vor Augen geführt. Der Klimawandel bringt länger anhaltende Wetterlagen und wärmere Luft mit sich, sodass sowohl Starkregen als auch Dürre häufiger werden. Der seltenere gemäßigte Niederschlag macht sich bereits in einigen Regionen Deutschlands durch Mangelerscheinungen in Ökosystemen, Grundwasserspeichern und der Landwirtschaft bemerkbar. Klimawandelanpassung muss daher beides leisten – sowohl Auswirkungen von Dürre als auch von Starkregen und Hochwasser abmildern.

Die öffentliche Wasserwirtschaft hat bereits umgedacht – so werden in ehrgeizigen Klein- und Großprojekten aufgezeigt, dass Starkregen- und Hochwasservorsorge durch Naturoasen und Naherholungsgebiete mit zahlreichen Synergieeffekten gemeinsam mit der Wasserwirtschaft realisiert werden können.

Pressespiegel

Klimaangepasste Starkregen- und Hochwasservorsorge

Wasser Abwasser Technik vom 20.06.2022

Die verheerenden Niederschläge in 2021 haben uns allen die zerstörerische Kraft des Wassers vor Augen geführt. Der Klimawandel bringt länger anhaltende Wetterlagen und wärmere Luft mit sich, sodass sowohl Starkregen als auch Dürre häufiger werden. Der seltenere gemäßigte Niederschlag macht sich bereits in einigen Regionen Deutschlands durch Mangelerscheinungen in Ökosystemen, Grundwasserspeichern und der Landwirtschaft bemerkbar. Klimawandelanpassung muss daher beides leisten – sowohl Auswirkungen von Dürre als auch von Starkregen und Hochwasser abmildern.
Die öffentliche Wasserwirtschaft hat bereits umgedacht – so werden in ehrgeizigen Klein- und Großprojekten aufgezeigt, dass Starkregen- und Hochwasservorsorge durch Naturoasen und Naherholungsgebiete mit zahlreichen Synergieeffekten gemeinsam mit der Wasserwirtschaft realisiert werden können. Die Bandbreite an Vorsorgemaßnahmen, die für Hochwasser- und Starkregenschutz zur Verfügung stehen, wurde damit erweitert und zum Teil bereits mit technischen Regelwerken und Leitlinien untermauert.
Die AöW hat für eine klimaangepasste Hochwasser- und Starkregenvorsorge einen Forderungskatalog aufgestellt.

Stellungnahme

AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

In Folge der Umsetzung der Neufassung der Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020, im Folgenden TrinkwRL) sind Anpassungen im WHG vorgesehen und der vorliegende Gesetzesentwurf soll die erforderliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer neuen Bundesverordnung schaffen.
Aus AöW-Sicht greift der Gesetzesentwurf die Belange für den „Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle“ zu kurz und vernachlässigt wichtige Aspekte, die in der Umsetzung im WHG berücksichtigt werden müssen. Im Einzelnen in der AöW-Stellungnahme.