AöW zum Referentenentwurf Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung
Klärschlammverordnung
Die AöW ist der Ansicht, dass jede Verwertungsart bei fachgerechter Durchführung ihre Berechtigung hat und so wie sie bisher auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst gewachsen und strukturiert ist, sinnvoll ist. … weiterlesen …