Pressemitteilung

„Der Bundesrat darf den Bauern ihre teils berechtigten Sorgen nicht auf Kosten unserer Trinkwasserressourcen nehmen“


Düngeverordnung

Berlin. Anlässlich der Überweisung der Düngeverordnung an den Bundesrat kommentiert Hans-Hermann Baas, Vizepräsident der AöW und Verbandsvorsteher des Wasserverbands Peine:

„Der Schutz des Grundwassers, der wichtigsten Quelle unseres Trinkwassers, vor Nitrateinträgen muss oberste Priorität haben. Wirksame Regelungen und deren Kontrolle sind unabdingbar. Das gilt unabhängig vom Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland. Im Gegenteil ist es schwer nachvollziehbar, dass es eines solchen Drucks durch drohende Strafzahlungen überhaupt bedarf, um die Landwirtschaft als lange bekannte Hauptquelle stärker in die Pflicht zu nehmen. Der hohe Zeitdruck und der minimale inhaltliche Spielraum für die Düngeverordnung sind hausgemacht, da wirksame Regelungen für die stark nitratbelasteten Gebiete zu lange verschleppt wurden. Der Bundesrat darf nun den Bauern ihre teils berechtigten Sorgen nicht auf Kosten unserer Trinkwasserressourcen nehmen. Dafür müssen andere Mittel und Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, z.B. aus der sogenannten Bauernmilliarde. Verbesserten Umweltschutz gibt es nicht umsonst, das ist den Wasserversorgern in öffentlicher Hand durch langjährige Partnerschaften mit der Landwirtschaft bestens bekannt. Die AöW fordert mit Blick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), dass für die Vergabe öffentlicher Gelder das Allgemeinwohl höchste Priorität genießen muss und die Fördermittel stärker und effektiver dem Umwelt-, Natur- und Klimaschutz dienen.“

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