Pressemitteilung

CCS – AöW fordert Vorrang des Grundwasserschutzes

Die AöW hat die Länder-Umweltminister von Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sowie die für Umwelt zuständigen Senatoren von Bremen und Hamburg vor der am 08.09.2011 im Ausschuss Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundesrates anstehenden Beratung des CCS-Gesetzes in einem offenen Brief aufgefordert, dem Schutz des Grundwas­sers Vorrang vor allen anderen Interessen einzuräumen.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. als Vertreterin der Interessen der öffentlichen, kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft ist trotz der bisher in den Entwurf zum CCS-Gesetz eingearbeiteten Änderungen besorgt um den Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserversorgung in Deutschland.

Mit der „Länderklausel“ des Gesetzes können die Bundesländer zwar eine Verpressung und Speicherung von CO2 (Kohlendioxid) auf ihrem Gebiet unterbinden, trotzdem besteht für Länder mit Küstengebieten zu Nord- und Ostsee die Gefahr einer Versalzung des Grundwassers bei der geplanten Lagerung im Meeresgrund außerhalb der 12-Meilen-Zone, die von der Länderklausel nicht mehr erfasst ist.

Eine erst kürzlich veröffentlichte Studie des Geologen Dr. Ralf Krupp belegt, dass die Druckauswirkungen innerhalb eines 100 km-Umkreises von Offshore-Lagerstätten auch das Festland erreichen können. Saline Formationswasser könnten über den Druck aus den Lagerstätten auf das Festland abgedrängt werden und bis in Grundwasserzonen aufsteigen. Dies kann zu einer Versalzung der Grundwasserreservoire führen und es besteht eine dauerhafte Gefährdung für die küstennahe Trinkwasserversorgung, wenn Kohlendioxid im Meeresgrund verpresst wird.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Gegründet im Jahr 2007 kommen unsere Mitglieder aus allen Bundesländern. Wir sind ein Zusammenschluss von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Wasser- und Bodenverbände sowie des Flussgebietsmanagements, die ihre Leistungen ausschließlich selbst oder durch ver­selbständigte Einrichtungen in öffentlichrechtlichen Organisations­formen erbringen. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.