Die Betreiber von Abwasserleitungen und Kanalisationssystemen, die in Deutschland mit über 90 % in öffentlicher Hand bzw. die Kommunen selbst sind, dürfen nicht durch eine Verpflichtung bzw. einen durchsetzbaren Mitnutzungsanspruch privater Telekommunikationsbetreiber in eine von vornherein unterlegene Verhandlungs-position gebracht werden. Die in § 77 Abs. 2 TKG-Entw. abschließend aufgezählten Versagungsgründe sind dafür nicht ausreichend.
AöW zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
DigiNetzG
AöW-Stellungnahme: BMEL Zukunftsprogramm Pflanzenschutz
Die AöW begrüßt das Ideenpapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Zukunftsprogramm Pflanzenschutz und das erklärte Reduktionsziel von Pestiziden um 50 %. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Maßnahmen zur ehrgeizigen Reduzierung chemischer Pestizide umgesetzt werden und die Folgekosten von Pestiziden internalisiert werden. Die AöW fordert insbesondere in Wasserschutzgebieten eine verstärkte Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes, um die Trinkwasserressourcen vor Einträgen zu schützen. Zudem wird ein transparentes Monitoring der Pestizidanwendung und -verbreitung sowie der Auswirkungen gefordert.
AöW-Stellungnahme zum Entwurf Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Die im Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes getroffene Festlegung von Wasserstoff als überragendes öffentliches Interesse birgt potenzielle Risiken für die öffentliche Wasserversorgung. Die öffentliche Wasserversorgung darf nicht durch den im Entwurf gewünschten Wasserstoffhochlauf beeinträchtigt werden. Die AöW fordert hierfür eine entsprechende ausdrückliche Klarstellung in § 4 WassBG. Nur so kann die öffentliche Wasserversorgung gewährleistet und Nutzungskonkurrenzen frühzeitig vermieden werden.