Rein ökonomische Gründe – wie in der Einleitung des Leitfadens unterstellt –„dominieren“ für unsere Mitglieder bei der Eigenversorgung gerade nicht. So sind besonders die öffentlichen Abwasserbetriebe bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichtaufgabe auf elektrischen Strom angewiesen (der Eigenbedarf ergibt sich somit aus der Pflichtaufgabe). Dabei muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 60 WHG) das aus der Abwasserreinigung anfallende Klärgas verwertet werden. Sinnvoll ist dabei die Verwertung zur Erzeugung von Strom zur Eigenversorgung für den Eigenbedarf. Dafür braucht die öffentliche Wasserwirtschaft aber verlässliche Rahmenbedingungen zur Hebung dieser Energiepotenziale, um den bisher verfolgten Weg zur Energiewende weiter zu gehen.
AöW-Stellungnahme zum Entwurf „Leitfaden zur Eigenversorgung“
EEG
AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Die AöW hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Stellung genommen. Begrüßt werden insbesondere die vorgesehenen Regelungen zur Klimaanpassung und wassersensiblen Stadtentwicklung. Aus Sicht der AöW sind insbesondere Starkregen- und Hochwasserschutz sowie eine nachhaltige Niederschlagswasserbewirtschaftung stärker zu berücksichtigen.
AöW-Wahlprüfsteine zur Europawahl „Resilienz in Europa durch ein wasserresilientes Europa“
Die Europawahlen rücken näher und die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) legt einen besonderen Fokus auf die Themen, die für die Zukunft der Wasserpolitik in Europa entscheidend sind. Unter der Hauptforderung eines wasserresilienten Europas hat die AöW acht Kernforderungen formuliert, die als Wahlprüfsteine an die in Deutschland zur Europawahl antretenden Parteien – SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Die Linke – gerichtet sind.