Ein Großteil unserer Mitglieder nimmt freiwillig an Benchmarkingverfahren teil und hat die jeweiligen Ergebnisse erfolgreich umgesetzt. Dass der vorsorgende Gewässer- und Gesundheitsschutz bei der Wasserpreisdiskussion nicht zu kurz kommen darf, ist auch ein Anliegen unserer Mitglieder. Allerdings wollen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei der Diskussion über bundesweit einheitliche Kennzahlen nicht übersehen werden darf, dass die Wasserversorgung eine Aufgabe der grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung ist. Dies darf keinesfalls in Frage gestellt werden und der Entscheidungsspielraum der Kommunen nicht durch die Hintertür eingeschränkt werden.
Ergänzung zum Berichtsentwurf „Ökologische und hygienische Kennzahlen im Benchmarking der Wasserversorgung – Empfehlungen aus Sicht des Gewässerschutzes“
Benchmarking
AöW-Stellungnahme: BMEL Zukunftsprogramm Pflanzenschutz
Die AöW begrüßt das Ideenpapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Zukunftsprogramm Pflanzenschutz und das erklärte Reduktionsziel von Pestiziden um 50 %. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Maßnahmen zur ehrgeizigen Reduzierung chemischer Pestizide umgesetzt werden und die Folgekosten von Pestiziden internalisiert werden. Die AöW fordert insbesondere in Wasserschutzgebieten eine verstärkte Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes, um die Trinkwasserressourcen vor Einträgen zu schützen. Zudem wird ein transparentes Monitoring der Pestizidanwendung und -verbreitung sowie der Auswirkungen gefordert.
AöW-Stellungnahme zum Entwurf Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Die im Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes getroffene Festlegung von Wasserstoff als überragendes öffentliches Interesse birgt potenzielle Risiken für die öffentliche Wasserversorgung. Die öffentliche Wasserversorgung darf nicht durch den im Entwurf gewünschten Wasserstoffhochlauf beeinträchtigt werden. Die AöW fordert hierfür eine entsprechende ausdrückliche Klarstellung in § 4 WassBG. Nur so kann die öffentliche Wasserversorgung gewährleistet und Nutzungskonkurrenzen frühzeitig vermieden werden.