Die AöW weist darauf hin, dass durch den Richtlinienvorschlag in die bisherigen Strukturen der öffentlichen Wasserwirtschaft eingegriffen wird, insbesondere wegen der Benachteiligung von Einrichtungen in öffentlicher Hand, die als Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission gelten, während für gleiche private Einrichtungen eine Ausnahme gilt. Unsere Argumente können Sie aus dem beigefügten AöW-Schreiben entnehmen.
AöW-Stellungnahme zum NIS 2-Richtlinien-Vorschlag
Rückblick: AöW-Jahresveranstaltung am 20. April 2026 in Berlin
Investitionen in die Wasserwirtschaft: Zukunft sichern in Zeiten von Wandel und steigenden Anforderungen
Die Sicherstellung der Wasserver- und Abwasserentsorgung gehört zu den grundlegenden Aufgaben der Daseinsvorsorge. Gleichzeitig steht die öffentliche Wasserwirtschaft vor tiefgreifenden Veränderungen. Klimawandel, steigende Anforderungen, zunehmende Nutzungskonflikte und ein wachsender Investitionsbedarf prägen die aktuellen Diskussionen. Diese Themen standen im Mittelpunkt der AöW-Jahresveranstaltung, auf der VertreterInnen aus Wissenschaft, Praxis, Politik und Verbänden zusammenkamen, um Perspektiven auszutauschen und Handlungsoptionen zu diskutieren.
AöW-Stellungnahme zur Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V. (AöW) hat ihre Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag zur Vereinfachung bestimmter Anforderungen und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands veröffentlicht.
Gegenstand der Stellungnahme sind die Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses im Bundesrat (BR-Drs. 62/1/26), insbesondere die Regelungen zur Herstellerverantwortung in der kommunalen Abwasserrichtlinie. Der ursprüngliche Richtlinienvorschlag enthält hierzu keine Vorgaben; das Thema wurde erst im Ausschussverfahren eingebracht.