Durch eine Klarstellung im GWB wird dieTrennung zwischen den öffentlichen Strukturen mit öffentlich-rechtlichen Regelungen und dem privat-rechtlichen Bereich, die durch kartellrechtliche Verfahren im Wasserbereich in Frage gestellt wurde, wieder rechtssicher erreicht. Der AöW ist es wichtig, die vorrangige Zuordnung der Wasserversorgung in die kommunalen Strukturen, darunter gehört auch die Satzungshoheit über Gebühren, weiterhin beizubehalten und zu respektieren.

Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
GWB
Trinkbrunnenkampagne EURO 2024: Bewerbungsphase startet in Januar 2024
Anlässlich der Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 (EURO 2024) in Deutschland startet a tip: tap gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium eine Trinkbrunnen-Kampagne. Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Verband kommunaler Unternehmen, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft und andere Partner unterstützen die Kampagne.
Kommunen und Wasserversorger können sich ab Januar 2024 um einen von 51 öffentlichen Trinkbrunnen bewerben
tagesschau.de berichtet: Industrie soll für Abwasserreinigung bezahlen
tagesschau.de | 26.09.2023
Die AöW begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission zur Erweiterten Herstellerverantwortung. Aus Sicht der AöW ist nicht nur die Vollkostentragung wichtig, sondern auch, dass die Organisation und Finanzierung der 4. Reinigungsstufe rechtssicher und praktikabel für die Kläranlagenbetreiber umgesetzt wird. Hierfür ist eine staatliche Stelle notwendig.