Durch eine Klarstellung im GWB wird dieTrennung zwischen den öffentlichen Strukturen mit öffentlich-rechtlichen Regelungen und dem privat-rechtlichen Bereich, die durch kartellrechtliche Verfahren im Wasserbereich in Frage gestellt wurde, wieder rechtssicher erreicht. Der AöW ist es wichtig, die vorrangige Zuordnung der Wasserversorgung in die kommunalen Strukturen, darunter gehört auch die Satzungshoheit über Gebühren, weiterhin beizubehalten und zu respektieren.
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Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
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EU-Richtlinie über kommunales Abwasser beschlossen
| Abwasser
AöW-Pressemitteilung vom 06.11.2024
Der EU-Ministerrat hat die neue EU-Richtlinie zur kommunalen Abwasserbehandlung verabschiedet. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) wertet dies als bedeutenden Fortschritt für die Anpassung der öffentlichen Abwasserwirtschaft an aktuelle und zukünftige Herausforderung.
Stellungnahme zum Referentenentwurf zur BauGB-Novellierung
Der Klimawandel stellt Städte und Gemeinden vor neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf Starkregen, Dürre und Hitze. Eine Anpassung der Bauleitplanung an die neuen klimatischen Anforderungen ist daher dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die AöW im Rahmen der Verbändeanhörung am 15.08.2024 Stellung genommen.
[Bild von wal_172619 auf Pixabay]