Durch eine Klarstellung im GWB wird dieTrennung zwischen den öffentlichen Strukturen mit öffentlich-rechtlichen Regelungen und dem privat-rechtlichen Bereich, die durch kartellrechtliche Verfahren im Wasserbereich in Frage gestellt wurde, wieder rechtssicher erreicht. Der AöW ist es wichtig, die vorrangige Zuordnung der Wasserversorgung in die kommunalen Strukturen, darunter gehört auch die Satzungshoheit über Gebühren, weiterhin beizubehalten und zu respektieren.
Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
GWB
Kommunalabwasserrichtlinie: wichtige Etappen geschafft
Das Europäische Parlament hat am 10. April die im Januar 2024 erzielte Einigung zur Überarbeitung der Richtlinie über kommunales Abwasser angenommen. Voraussichtlich nach den Europawahlen wird noch der Ministerrat darüber abstimmen.
Die Neufassung der Kommunalabwasserrichtlinie markiert einen bedeutenden Fortschritt und wird in der Branche als Meilenstein oder Paradigmenwechsel gefeiert. Die AöW war seit Beginn an diesem Prozess beteiligt. Im Folgenden eine kurze Übersicht, welche wesentlichen AöW-Forderungen im Einigungstext berücksichtigt wurden.
AöW-Wahlprüfsteine zur Europawahl „Resilienz in Europa durch ein wasserresilientes Europa“
Die Europawahlen rücken näher und die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) legt einen besonderen Fokus auf die Themen, die für die Zukunft der Wasserpolitik in Europa entscheidend sind. Unter der Hauptforderung eines wasserresilienten Europas hat die AöW acht Kernforderungen formuliert, die als Wahlprüfsteine an die in Deutschland zur Europawahl antretenden Parteien – SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Die Linke – gerichtet sind.