Durch eine Klarstellung im GWB wird dieTrennung zwischen den öffentlichen Strukturen mit öffentlich-rechtlichen Regelungen und dem privat-rechtlichen Bereich, die durch kartellrechtliche Verfahren im Wasserbereich in Frage gestellt wurde, wieder rechtssicher erreicht. Der AöW ist es wichtig, die vorrangige Zuordnung der Wasserversorgung in die kommunalen Strukturen, darunter gehört auch die Satzungshoheit über Gebühren, weiterhin beizubehalten und zu respektieren.

Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
GWB
UN-Sonderberichterstatter: Terminbörse für Wasser lädt zu Spekulationen ein und stellt Menschenrechte in Frage
weltweit erste Terminbörse für Wasser
„Man kann Wasser keinen Wert beimessen, wie man es bei anderen gehandelten Gütern tut. Wasser gehört allen und ist ein öffentliches Gut. Es ist eng mit unser aller Leben und Lebensgrundlage verbunden und ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Gesundheit“ erklärte Pedro Arrojo-Agudo.
Agenda 2030 – Wo steht die Welt? 5 Jahre SDGs – eine Zwischenbilanz
Der neuste Report des Global Policy Forums bietet – als SDG-Handbuch – grundlegende Analysen zum Stand des Umsetzungsprozesses in Deutschland und der Welt sowie wesentliche Zahlen, Fakten und Fallbeispiele zu jedem der SDGs. Die Analyse zu SDG 6 (Wasser) befasst sich kurz zusammenfassend mit Themen wie Wasserprivatisierung, Zugang zu sauberem Trinkwasser und zur Sanitärversorgung, Wasserökosysteme, Wasserknappheit, Wasserfußabdruck und zu der anstehenden Nationalen Wasserstrategie.