Durch eine Klarstellung im GWB wird dieTrennung zwischen den öffentlichen Strukturen mit öffentlich-rechtlichen Regelungen und dem privat-rechtlichen Bereich, die durch kartellrechtliche Verfahren im Wasserbereich in Frage gestellt wurde, wieder rechtssicher erreicht. Der AöW ist es wichtig, die vorrangige Zuordnung der Wasserversorgung in die kommunalen Strukturen, darunter gehört auch die Satzungshoheit über Gebühren, weiterhin beizubehalten und zu respektieren.

Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
GWB
EU-Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA): AöW zur Abstimmung im Bundestag am 01.12.2022
Der Bundestag wird am Donnerstag, 1. Dezember 2022 über das Ratifizierungsgesetz zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits abstimmen. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes in CETA seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.“
AöW-Positionspapier „Öffentliche Wasserwirtschaft als wichtige Partnerin in der Energiekrise – Forderungen aus der Praxis“
Durch den hohen Energiebedarf und den zu geringen Ausbau Erneuerbarer Energien trifft die Energiekrise Deutschland hart. Als Kritische Infrastruktur hat die öffentliche Wasserwirtschaft besondere Sorgfaltspflichten der Daseinsvorsorge. Zugleich ist sie aufgrund der Energieeinspar- aber auch der großen Energieproduktionspotenziale eine wichtige Partnerin bei der Bewältigung der Energiekrise und zur Erreichung der Energiewende in Deutschland. Hierzu werden aus der Praxis der öffentlichen Wasserwirtschaft konkrete Probleme aufgezeigt, Konsequenzen für die Energiewende hergeleitet und mögliche Lösungswege skizziert.