Durch eine Klarstellung im GWB wird dieTrennung zwischen den öffentlichen Strukturen mit öffentlich-rechtlichen Regelungen und dem privat-rechtlichen Bereich, die durch kartellrechtliche Verfahren im Wasserbereich in Frage gestellt wurde, wieder rechtssicher erreicht. Der AöW ist es wichtig, die vorrangige Zuordnung der Wasserversorgung in die kommunalen Strukturen, darunter gehört auch die Satzungshoheit über Gebühren, weiterhin beizubehalten und zu respektieren.
Home » Daseinsvorsorge » Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)

Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
GWB
Passende Beiträge zum Thema
Bericht von der Jahreskonferenz der AöW in Freiburg im Breisgau am 27.04.2023
Lesen Sie hier den Bericht zur AöW-Jahreskonferenz „Brücken für die Belange des Wassers – Übergreifend denken und lokal handeln am Beispiel Freiburgs und anderer Betriebe der öffentlichen Wasserwirtschaft“, die am 27. April 2023 in Freiburg im Breisgau – eines der Gründungsmitglieder der AöW – stattfand.
AöW-Geschäftsführer Dr. Durmus Ünlü zu Gast bei ARTE zum Thema „Wem gehört das Wasser?“
| Klimafolgenanpassung, Trinkwasser, Menschenrecht auf Wasser, Wasser in öffentlicher Hand, Vorrang für Trinkwasser
ARTE | 21.05.2023
Umweltökonomin und Wasserexpertin Esther Crauser-Delbourg sowie AöW-Geschäftsführer Dr. Durmus Ünlü diskutieren im ARTE-Magazin „27“ zu Wasserknappheit, Nutzungskonflikten sowie den zukünftigen Umgang mit der immer knapper werdenden Ressource.