Die Betreiber von Abwasserleitungen und Kanalisationssystemen, die in Deutschland mit über 90 % in öffentlicher Hand bzw. die Kommunen selbst sind, dürfen nicht durch eine Verpflichtung bzw. einen durchsetzbaren Mitnutzungsanspruch privater Telekommunikationsbetreiber in eine von vornherein unterlegene Verhandlungs-position gebracht werden. Die in § 77 Abs. 2 TKG-Entw. abschließend aufgezählten Versagungsgründe sind dafür nicht ausreichend.
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AöW zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
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Bericht von der Jahreskonferenz der AöW in Freiburg im Breisgau am 27.04.2023
Lesen Sie hier den Bericht zur AöW-Jahreskonferenz „Brücken für die Belange des Wassers – Übergreifend denken und lokal handeln am Beispiel Freiburgs und anderer Betriebe der öffentlichen Wasserwirtschaft“, die am 27. April 2023 in Freiburg im Breisgau – eines der Gründungsmitglieder der AöW – stattfand.
AöW-Geschäftsführer Dr. Durmus Ünlü zu Gast bei ARTE zum Thema „Wem gehört das Wasser?“
| Klimafolgenanpassung, Trinkwasser, Menschenrecht auf Wasser, Wasser in öffentlicher Hand, Vorrang für Trinkwasser
ARTE | 21.05.2023
Umweltökonomin und Wasserexpertin Esther Crauser-Delbourg sowie AöW-Geschäftsführer Dr. Durmus Ünlü diskutieren im ARTE-Magazin „27“ zu Wasserknappheit, Nutzungskonflikten sowie den zukünftigen Umgang mit der immer knapper werdenden Ressource.