Die Betreiber von Abwasserleitungen und Kanalisationssystemen, die in Deutschland mit über 90 % in öffentlicher Hand bzw. die Kommunen selbst sind, dürfen nicht durch eine Verpflichtung bzw. einen durchsetzbaren Mitnutzungsanspruch privater Telekommunikationsbetreiber in eine von vornherein unterlegene Verhandlungs-position gebracht werden. Die in § 77 Abs. 2 TKG-Entw. abschließend aufgezählten Versagungsgründe sind dafür nicht ausreichend.

AöW zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
DigiNetzG
EU-Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA): AöW zur Abstimmung im Bundestag am 01.12.2022
Der Bundestag wird am Donnerstag, 1. Dezember 2022 über das Ratifizierungsgesetz zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits abstimmen. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes in CETA seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.“
AöW-Positionspapier „Öffentliche Wasserwirtschaft als wichtige Partnerin in der Energiekrise – Forderungen aus der Praxis“
Durch den hohen Energiebedarf und den zu geringen Ausbau Erneuerbarer Energien trifft die Energiekrise Deutschland hart. Als Kritische Infrastruktur hat die öffentliche Wasserwirtschaft besondere Sorgfaltspflichten der Daseinsvorsorge. Zugleich ist sie aufgrund der Energieeinspar- aber auch der großen Energieproduktionspotenziale eine wichtige Partnerin bei der Bewältigung der Energiekrise und zur Erreichung der Energiewende in Deutschland. Hierzu werden aus der Praxis der öffentlichen Wasserwirtschaft konkrete Probleme aufgezeigt, Konsequenzen für die Energiewende hergeleitet und mögliche Lösungswege skizziert.