Ein Großteil unserer Mitglieder nimmt freiwillig an Benchmarkingverfahren teil und hat die jeweiligen Ergebnisse erfolgreich umgesetzt. Dass der vorsorgende Gewässer- und Gesundheitsschutz bei der Wasserpreisdiskussion nicht zu kurz kommen darf, ist auch ein Anliegen unserer Mitglieder. Allerdings wollen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei der Diskussion über bundesweit einheitliche Kennzahlen nicht übersehen werden darf, dass die Wasserversorgung eine Aufgabe der grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung ist. Dies darf keinesfalls in Frage gestellt werden und der Entscheidungsspielraum der Kommunen nicht durch die Hintertür eingeschränkt werden.
Ergänzung zum Berichtsentwurf „Ökologische und hygienische Kennzahlen im Benchmarking der Wasserversorgung – Empfehlungen aus Sicht des Gewässerschutzes“
Benchmarking
AöW-Jahresveranstaltung am 20. April 2026 in Berlin
Wasser ist eine zentrale Zukunftsressource. Klimawandel, zunehmende Extremwetterereignisse und steigende Anforderungen an Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung setzen die Systeme der öffentlichen Wasserwirtschaft zunehmend unter Druck und machen ihre Weiterentwicklung notwendig.
Vor diesem Hintergrund lädt die AöW am 20. April 2026 in Berlin zur Jahresveranstaltung „Investitionen in die Wasserwirtschaft: Zukunft sichern in Zeiten von Wandel und steigenden Anforderungen“ ein, bei der Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Praxis und Politik aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze diskutieren.
AöW-Stellungnahme zu Omnibus X: Strengere Pestizidgesetze nötig
Die AöW warnt in ihrer Stellungnahme zum Vereinfachungspaket der Europäischen Kommission (Omnibus X) vor einer Abschwächung der Pestizidgesetze. Die Datenlage zeigt: 19 % der Grundwassermessstellen sind mit Pestiziden belastet, und Metabolite wie Trifluoressigsäure (TFA) werden an 76 % der Messstellen nachgewiesen. TFA ist persistent, mobil und kaum aus Trinkwasser zu entfernen.
Die AöW fordert daher einen konsequenten Ausstieg aus PFAS – insbesondere ein Verbot PFAS-haltiger Pestizide – sowie ein Anwendungsverbot chemisch-synthetischer Pestizide in Wasserschutzgebieten. Nur so lassen sich Trinkwasserressourcen schützen und die Gesundheit von Menschen und Umwelt sichern.