Ein Großteil unserer Mitglieder nimmt freiwillig an Benchmarkingverfahren teil und hat die jeweiligen Ergebnisse erfolgreich umgesetzt. Dass der vorsorgende Gewässer- und Gesundheitsschutz bei der Wasserpreisdiskussion nicht zu kurz kommen darf, ist auch ein Anliegen unserer Mitglieder. Allerdings wollen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei der Diskussion über bundesweit einheitliche Kennzahlen nicht übersehen werden darf, dass die Wasserversorgung eine Aufgabe der grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung ist. Dies darf keinesfalls in Frage gestellt werden und der Entscheidungsspielraum der Kommunen nicht durch die Hintertür eingeschränkt werden.

Ergänzung zum Berichtsentwurf „Ökologische und hygienische Kennzahlen im Benchmarking der Wasserversorgung – Empfehlungen aus Sicht des Gewässerschutzes“
Benchmarking
AöW veröffentlicht Impulspapier zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand
Berlin. Am 13. Januar 2025 hat die AöW ihr neues Impulspapier „Politische Impulse zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand: Starke Partnerin für Gemeinwohl und Nachhaltigkeit“ veröffentlicht. Mit diesem Papier unterstreicht die AöW die zentrale Bedeutung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand für das Gemeinwohl und die nachhaltige Ressourcensicherung. Es richtet sich an die Politik von Bund und Ländern und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen, um die zukünftigen Herausforderungen im Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser zu bewältigen.
Stärkung der öffentlichen Wasserwirtschaft: Impulspapier der AöW veröffentlicht
Die AöW hat das Impulspapier „Politische Impulse zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand“ veröffentlicht. Es betont die Bedeutung der öffentlichen Wasserwirtschaft für Gemeinwohl und Nachhaltigkeit und fordert politische, rechtliche und finanzielle Unterstützung. Schwerpunkte sind u. a. nachhaltige Finanzierung, Förderung von Kooperationen, die Verankerung von Klimawandelanpassung und Hochwasserschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern in Artikel 91a GG, klare Verantwortlichkeiten durch das Verursacherprinzip und die Anerkennung wasserwirtschaftlicher Belange als Schutzgut von „überragendem öffentlichen Interesse“.