Die AöW begrüßt die Regelungen in Bezug auf Aufgabenträger der Wasserversorgung (§ 44 BW WG-Entw) und Abwasserbeseitigung (§ 46 BW WG-Entw). Bereits im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist die Wasserversorgung als eine der Allgemeinheit dienende Aufgabe der Daseinsvorsorge benannt (§ 50 Abs. 1 WHG) und in einigen Bundesländern als Pflichtaufgabe ausgestaltet. Die nun in Baden-Württemberg vorgesehene Regelung lässt sich in diese öffentlich-rechtlich geprägte Zuweisung der Aufgabe einreihen und damit ist eine deutliche Stärkung von öffentlich-rechtlichen Strukturen in der Wasserwirtschaft in Baden-Württemberg erkennbar.
Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg
WasserG Baden-Württemberg
Kommunalabwasserrichtlinie: wichtige Etappen geschafft
Das Europäische Parlament hat am 10. April die im Januar 2024 erzielte Einigung zur Überarbeitung der Richtlinie über kommunales Abwasser angenommen. Voraussichtlich nach den Europawahlen wird noch der Ministerrat darüber abstimmen.
Die Neufassung der Kommunalabwasserrichtlinie markiert einen bedeutenden Fortschritt und wird in der Branche als Meilenstein oder Paradigmenwechsel gefeiert. Die AöW war seit Beginn an diesem Prozess beteiligt. Im Folgenden eine kurze Übersicht, welche wesentlichen AöW-Forderungen im Einigungstext berücksichtigt wurden.
AöW-Wahlprüfsteine zur Europawahl „Resilienz in Europa durch ein wasserresilientes Europa“
Die Europawahlen rücken näher und die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) legt einen besonderen Fokus auf die Themen, die für die Zukunft der Wasserpolitik in Europa entscheidend sind. Unter der Hauptforderung eines wasserresilienten Europas hat die AöW acht Kernforderungen formuliert, die als Wahlprüfsteine an die in Deutschland zur Europawahl antretenden Parteien – SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Die Linke – gerichtet sind.