Die AöW begrüßt die Regelungen in Bezug auf Aufgabenträger der Wasserversorgung (§ 44 BW WG-Entw) und Abwasserbeseitigung (§ 46 BW WG-Entw). Bereits im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist die Wasserversorgung als eine der Allgemeinheit dienende Aufgabe der Daseinsvorsorge benannt (§ 50 Abs. 1 WHG) und in einigen Bundesländern als Pflichtaufgabe ausgestaltet. Die nun in Baden-Württemberg vorgesehene Regelung lässt sich in diese öffentlich-rechtlich geprägte Zuweisung der Aufgabe einreihen und damit ist eine deutliche Stärkung von öffentlich-rechtlichen Strukturen in der Wasserwirtschaft in Baden-Württemberg erkennbar.

Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg
WasserG Baden-Württemberg
Pressemitteilung zum Koalitionsvertrag 2025
AöW-Pressemitteilung vom 10.04.2025
Die Einigung der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag enthält aus Sicht der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) wichtige Weichenstellungen. Jetzt kommt es darauf an, die im Vertrag angelegten Handlungsspielräume aktiv zu nutzen und mit konkreten Maßnahmen zu unterlegen.
Pressemitteilung zum UN-Weltwassertag 2025
AöW-Pressemitteilung vom 20.03.2025
Anlässlich des UN-Weltwassertags am 22. März, der in diesem Jahr unter dem Motto „Erhalt der Gletscher“ steht, betont die AöW die Bedeutung einer gemeinwohlorientierten und nachhaltigen Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Die Vereinten Nationen lenken mit dem diesjährigen Motto die Aufmerksamkeit auf das rasche Abschmelzen der Gletscher und dessen unberechenbare Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. Das Schmelzwasser der Gletscher hat Folgen für die Trinkwasserversorgung, die Landwirtschaft, die Industrie, die Energieerzeugung sowie für die Flusssysteme und Ökosysteme. (Foto: Zffoto-Fotolia)