Die AöW begrüßt die Regelungen in Bezug auf Aufgabenträger der Wasserversorgung (§ 44 BW WG-Entw) und Abwasserbeseitigung (§ 46 BW WG-Entw). Bereits im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist die Wasserversorgung als eine der Allgemeinheit dienende Aufgabe der Daseinsvorsorge benannt (§ 50 Abs. 1 WHG) und in einigen Bundesländern als Pflichtaufgabe ausgestaltet. Die nun in Baden-Württemberg vorgesehene Regelung lässt sich in diese öffentlich-rechtlich geprägte Zuweisung der Aufgabe einreihen und damit ist eine deutliche Stärkung von öffentlich-rechtlichen Strukturen in der Wasserwirtschaft in Baden-Württemberg erkennbar.
Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg
WasserG Baden-Württemberg
Stellungnahme zum Referentenentwurf zur BauGB-Novellierung
Der Klimawandel stellt Städte und Gemeinden vor neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf Starkregen, Dürre und Hitze. Eine Anpassung der Bauleitplanung an die neuen klimatischen Anforderungen ist daher dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die AöW im Rahmen der Verbändeanhörung am 15.08.2024 Stellung genommen.
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Position der Verbände zur Überwachungsmethodik für Phosphor und Stickstoff
Die Diskussion um die Umsetzung der kommunalen Abwasserrichtlinie, die voraussichtlich im Herbst von den Mitgliedstaaten verabschiedet wird – schreitet voran. Die neuen verschärften Vorgaben an die Elimination von Stickstoff (N) und Phosphor (P) stellen die Abwasserwirtschaft vor große Herausforderungen.
In einer gemeinsamen Position informieren die Verbände aus der Wasserwirtschaft zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Überwachungsmethodik für Phosphor und Stickstoff.