Die AöW sieht Dienstleitungskonzessionen (DLK) grundsätzlich als problematisch an, soweit Aufgaben der Wasserwirtschaft damit ganz oder teilweise in Form von öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) an private Unternehmen übertragen werden. Die Erfahrungen in Deutschland im Bereich der Wasserwirtschaft hiermit haben gezeigt, dass dadurch erhebliche Nachteile fürdie Nutzer und für die Allgemeinheit entstehen können – und zwar in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht. Eine DLK in Verbindung mit PPP durch Einbindung von Privaten im Bereich der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist daher nicht zu rechtfertigen.
Die AöW lehnt eine Konzessions-RL der EU ab.