Stellungnahme

Berichtsentwurf im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments über den RL-Vorschlag über Konzessionen vom 05.07.2012


Konzessionen

Gerade im Bereich der Wasserwirtschaft reicht es nicht allein aus, potenziellen privaten Marktteilnehmern den Zugang zu erleichtern, um die bestehenden Strukturen weiter dem Wettbewerb zu öffnen. Der Marktzugang ist vor dem Hintergrund, dass Wasser keine „übliche Handelsware“ ist (Erwägungsgrund 1 der RL2000/60/EG), von nachrangiger Bedeutung. Die kritische Auseinandersetzung mit diesem sensiblen Thema kann auf kommunaler bzw. regionaler Ebene im Rahmen der demokratisch legitimiertenVerfahren am Besten vorgenommen werden. Eben auf dieserkommunalen Ebene hat sich in der Wasserwirtschaft eine Privatisierung mit Einbindung von Privaten in Deutschland zurecht nicht durchgesetzt. Die Tendenz in Deutschland geht wegen der schlechten Erfahrungen wie z. B. Preissteigerungen nach PPP in Richtung von Rekommunalisierung. Unionsrechtliche Vorgaben könnten in die Entscheidungshoheit der Kommunen eingreifen und die in den EU-Verträgen festgeschriebene Subsidiarität in diesem sensiblen Bereich erheblich verletzen.