Solche Regelungen führen nicht zu einem im Sinne von Nachhaltigkeit sorgsamen Umgang mit den Wasserressourcen in den europäischen Mitgliedsstaaten, sondern machen Wasser auch noch zum Spielball von Spekulation. Dürre und Wasserstress können damit nicht bekämpft werden. Damit kann aber eine Kommerzialisierung in einem Bereich Einzug halten, der auf lokale und überregionale Zusammenarbeit angewiesen ist.

CIS-Leitfaden zu Wasserhandelsrechten im Rahmen des „Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen“
Wasserhandel
AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
In Folge der Umsetzung der Neufassung der Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020, im Folgenden TrinkwRL) sind Anpassungen im WHG vorgesehen und der vorliegende Gesetzesentwurf soll die erforderliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer neuen Bundesverordnung schaffen.
Aus AöW-Sicht greift der Gesetzesentwurf die Belange für den „Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle“ zu kurz und vernachlässigt wichtige Aspekte, die in der Umsetzung im WHG berücksichtigt werden müssen. Im Einzelnen in der AöW-Stellungnahme.
Zum Motto des Weltwassertages 2022 am 22. März: „Unser Grundwasser – der unsichtbare Schatz“
AöW-Präsident Prof. Scheuer: „Der Umgang mit unserem Grundwasser muss verbessert werden. Die öffentliche Wasserwirtschaft ist der Garant dafür, dass ressourcenschonend und mit Langfristperspektive gearbeitet wird.“ (Foto erstellt von rawpixel.com – de.freepik.com)