Die Erfahrungen mit Privatisierung in der Wasserversorgung haben weltweit gezeigt, dass sie zu Preissteigerungen führen und damit für die Bevölkerung und die Wirtschaftszweige, die für die ihre Tätigkeit auf sauberes Wasser angewiesen sind, zu zusätzlichen Belastungen führen. Damit führt dies auch sogar zu geringerer Wirtschaftlichkeit in diesen Bereichen. Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand ist die beste Voraussetzung dafür, demokratische Einflussstrukturen bei der Erbringung der Dienste von allgemeinem und allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und Bürgerbeteiligung zu leben. Mit Privatisierung werden diese Aufgaben dem gerade entzogen. Die Finanz- und Eurokrise darf kein Vorwand sein, Liberalisierung in der Wasserwirtschaft einzuführen.
Privatisierung in der Wasserversorgung in Griechenland
Wasserprivatisierung Griechenland
AöW-Stellungnahme zur Umsetzung der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung ab 2029
Die AöW hat eine Stellungnahme zur Umsetzung der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung ab dem Jahr 2029 abgegeben. Sie stellt fest, dass die Annahmen zur technologischen Verfügbarkeit sich nicht erfüllt haben. Die Frist 2029 ist deshalb nicht realistisch. Die AöW spricht sich gegen einen Fonds zulasten der Gebührenzahlenden aus. Gefordert werden ein an der technischen Reife bzw. am Stand marktreifer Verfahren orientierter Übergang, staatliche Förderung, verlässliche Absatzmärkte, Abbau regulatorischer Hemmnisse sowie eine rechtliche Klarstellung zur Gebührenfähigkeit von Investitionen und Investitionssicherheit. (Fotoquelle: iStock/John Kevin)
AöW-Stellungnahme zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz (BT-Drs. 21/4099)
Die AöW hat zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (BT-Drs. 21/4099) Stellung genommen.
Die öffentliche Wasserwirtschaft unterstützt das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Zugleich weist die Stellungnahme darauf hin, dass nachhaltige Wasserwirtschaft, Gewässerschutz sowie die erheblichen Investitions- und Modernisierungsbedarfe der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur im weiteren Gesetzgebungsverfahren angemessen berücksichtigt werden müssen. (Fotoquelle: Pixelio/Sebastian Göbel)