Die Trinkwasserversorgung in Deutschland wurde bereits bei dem letzten Hauptgutachten der Monopolkommission untersucht. Hierzu hat sich die Bundesregierung kritisch geäußert. Trotzdem ist die Kontrolle von Trinkwasserpreisen immer noch im Fokus des Berichtes der Monopolkommission geblieben. Die Monopolkommission fordert weiterhin eine Anreizregulierung über Wasserversorgungsunternehmen und die Ausweitung der kartellbehördlichen Kontrolle auf gebührenerhebende Wasserversorger. Ferner werden die Kontrollmaßstäbe der Kartellbehörden über die Wasserpreise und die Wirksamkeit von Benchmarking untersucht.
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XIX. Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 „Stärkung des Wettbewerbs bei Handel und Dienstleistungen“
Monopolkommission
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