Im Referentenentwurf ist die Übernahme der bisherigen Regelung von § 131 Abs. 6 GWB iVm. § 103 GWB-1990 in den § 31 RefE-GWB vorgesehen. Aus unserer Sicht bestätigt der Gesetzgeber damit, dass die bisherige Struktur der Wasserversorgung es rechtfertigt, im GWB weiterhin eine Sonderstellung zu haben. Die vorgesehene Regelung als Spezialnorm gebietet es allerdings auch, konsequent die Strukturbesonderheiten der Wasserversorgungswirtschaft zu beachten und fortzuschreiben, wenn die anerkannte Sonderstellung beibehalten werden soll. Wir haben folgende Anmerkungen zum Referentenentwurf.
Home » Daseinsvorsorge » Referentenentwurf Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB – Novelle)
Referentenentwurf Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB – Novelle)
8. GWB-Novelle
Passende Beiträge zum Thema
AöW-Stellungnahme zur geplanten Änderung des Stromsteuergesetzes
Die AöW hat zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes (BT-Drs. 21/1866) Stellung genommen. Kritisch bewertet wird die geplante Herausnahme von Klärgas aus der Definition erneuerbarer Energieträger.
AöW-Stellungnahme zum Wasserstoffhochlauf
Im Rahmen der Verbändeanhörung des BMWE zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft hat die AöW ihre Stellungnahme eingereicht.
Die AöW äußert rechtliche Hinweise zur geplanten Regelung des „überragenden öffentlichen Interesses“, insbesondere im Hinblick auf wasserwirtschaftliche Belange sowie Aspekte der Genehmigungspraxis. (Foto: iStock/audioundwerbung)